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SEA: Ja zu sexueller Selbstbestimmung

27.01.2022

Was sind eigentlich „Konversionstherapien“? Foto: Shutterstock
Was sind eigentlich „Konversionstherapien“? Foto: Shutterstock

Zürich (IDEA) – Derzeit sind auf kantonaler Ebene und in der Bundespolitik Vorstösse rund um „Konversionstherapien“ für Menschen mit homosexueller Orientierung am Laufen. Die meisten fordern ein Verbot. Nationalrat Erich von Siebenthal hat ein Postulat eingereicht, mit dem er Klärung schaffen will. Von Siebenthal fordert Auskunft bezüglich Definition, Ausmass und aktueller Rechtslage.

SEA lehnt „Konversionstherapien“ ab

Mit „Konversionstherapien“ werden Verfahren bezeichnet, die das Ziel haben, die sexuelle Orientierung einer Person zu verändern. In einer Stellungnahme distanziert sich die Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES von einer solchen Praxis. Selbstkritisch schreibt die SEA: „Es gab diesbezüglich in der Vergangenheit leidvolle Fehler, die wir bedauern.“ Die Wissenschaft sei sich heute weitgehend einig, dass die sexuelle Orientierung einem zielgerichteten Einwirken nicht zugänglich sei. Homosexualität sei nicht als Krankheit zu betrachten, die es zu heilen gelte.

Recht auf Selbstbestimmung respektieren

„Gleichwohl gibt es Menschen, die ihre homo- oder bisexuelle Orientierung konflikthaft erleben und deshalb fachliche Begleitung suchen“, differenziert die SEA. Auch komme eine teils fluide sexuelle Orientierung vor zwischen den Polen von Homo- und Heterosexualität. Viele Jugendliche erlebten im Verlauf ihrer Entwicklung eine vorübergehende homoerotische Phase. Während sich die Identität bei vielen kläre, blieben andere suchend. Die SEA veröffentlicht ein ausführliches Papier zum Thema.

Kein Therapieverbot

Auf ein Verbot von sogenannten „Konversionstherapien“ will die SEA aber verzichten. Damit würden auch hilfreiche Angebote unter Generalverdacht gestellt und „Menschen mit einem legitimen Bedürfnis von wertvollen Hilfestellungen abgehalten“. Ihr Recht auf Selbstbestimmung sei zu respektieren. Im konkreten Fall bedeute dies, ihre Freiheit zu schützen, eine ihren religiösen Überzeugungen entsprechende Begleitung in Fragen der sexuellen Identität und Praxis zu suchen.

Präventiv statt reaktiv

Die SEA betont, sie setze sich dafür ein, dass christliche Seelsorge und Begleitung von homosexuell empfindenden Menschen keine unrealistischen und überhöhten Erwartungen fördert. Die eigenen professionellen Grenzen und Mandate müssten gewahrt, der Wille der begleiteten Person geachtet, ihre Würde respektiert und ihre physische wie mentale Gesundheit schützt werden, schreibt die SEA. Deshalb engagiere sie sich an vorderster Front bei der Schaffung eines Netzwerks „Gemeinsam gegen Grenzverletzung“. Zudem bietet das kirchliche Netzwerk mit einer Clearing-Stelle ein Instrument an, um Vorkommnisse im Zusammenhang mit Manipulation und Machtmissbrauch aufzudecken und aufzuarbeiten.

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