- ANZEIGE -
E-Paper Abo Anmelden
Ressorts
icon-logo

Politik

Pacs und Konkubinat

05.04.2022

Bern (IDEA/dg) - Der Bundesrat hat am 30. März einen Bericht zum Konkubinat und zur allfälligen Einführung des „Pacte civil de solidarité“ (Pacs) veröffentlicht. Damit erfüllte er Aufträge aus dem Parlament.

Beim Konkubinat besteht laut dem Bundesrat aktuell eine gewisse Rechtsunsicherheit. Nur wenige Paare würden einen Konkubinatsvertrag abschliessen. Auch wenn ein solcher Vertrag nicht alle Bereiche abdecken kann, will der Bundesrat das Konkubinat nicht als Rechts­institut regeln. „Gegen eine Regelung sprechen neben der Schwierigkeit, das Konkubinatsverhältnis zu definieren, die Privatautonomie und die Wahlfreiheit bezüglich Lebensform derjenigen Personen, die bewusst nicht heiraten wollen.“

Den Pacs weiter diskutieren

Der Bundesrat öffnet die Tür für eine Diskussion über die Einführung eines neuen Rechts­instituts, das nach dem Modell des französischen Pacs weniger bindend als die Ehe ausgestaltet wäre. Dieser zivile Pakt würde Rechte und Pflichten beinhalten, die mit eidgenössischen und kantonalen Gesetzen geregelt werden könnten. Dabei würde das Konkubinat mit den punktuell anwendbaren Bestimmungen nicht infrage gestellt. Die Thematik bedürfe einer gesellschafts- und rechtspolitischen Beurteilung.

Zahlen zu Paaren in der Schweiz

Der Bericht nimmt eine Statistik von 2021 auf. So hatten in der Schweiz 76 Prozent der Frauen und Männer im Alter von 18 bis 80 Jahren eine Partnerin oder einen Partner. 81 Prozent, die mit einer Partnerin oder einem Partner des anderen Geschlechts im Haushalt lebten, waren verheiratet. Bei den zusammenlebenden Paaren im Alter von 25 bis 34 Jahren waren noch rund die Hälfte, bei den 18- bis 24-Jährigen weniger als ein Viertel verheiratet.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

IDEA liefert Ihnen aktuelle Informationen und Meinungen aus der christlichen Welt. Mit einer Spende unterstützen Sie unsere Redakteure und unabhängigen Journalismus. Vielen Dank. 

Jetzt spenden.