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Menschenrechte

Nepal: Pastor muss für ein Jahr ins Gefängnis

29.01.2024

Der nepalesische Pastor Keshab Acharya. Foto: ADF International
Der nepalesische Pastor Keshab Acharya. Foto: ADF International

Kathmandu (IDEA) – Der nepalesische Pastor Keshab Acharya (Pokhara/Provinz Gandaki) muss eine einjährige Haftstrafe antreten. Eine Berufung dagegen hat der Oberste Gerichtshof Nepals am 23. Januar abgelehnt. Er hatte Flugblätter mit Passagen aus dem Neuen Testament verteilt und für Kranke gebetet.

Wie die bei seiner Verteidigung einbezogene Menschenrechtsorganisation ADF International (Wien) berichtet, hatte Acharya am 23. März 2020 einen Anruf von einem Mann erhalten, der um Gebet für seine kranke Frau bat. Als der junge Pastor den Anrufer in sein Haus einlud, kamen vier Polizeibeamte, um Acharya zu verhaften.

Am 8. April 2020 sei der Pastor zwar freigelassen worden, jedoch kurz darauf erneut verhaftet worden. Der Staatsanwaltschaft wirft ihm die gesetzlich verbotene Bekehrung von Nepalesen und „Verletzung religiöser Gefühle“ vor.

Das Bezirksgericht von Dolpa verurteilte Acharya im November 2021 dafür zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von umgerechnet 138 Euro. Am 13. Juli 2022 reduzierte das Oberste Gericht von Jumla die Strafe auf ein Jahr Haft.

Laut ADF muss der Pastor nun diese Haftstrafe antreten. Er habe jedoch einen Antrag auf Umwandlung der Haft- in eine Geldstrafe eingereicht, um dem Gefängnis zu entgehen. Gegenüber ADF sagte der Christ: „Auch wenn die Aussicht auf weitere Haftstrafen erschütternd ist, finde ich Trost in Gott und glaube, dass durch ihn alles möglich ist.“

Er rief die internationale Gemeinschaft dazu auf, sich bei der nepalesischen Regierung für den Schutz der Religionsfreiheit einzusetzen. Gleichzeitig dankte er allen Betern.

Weitere Vorwürfe fallengelassen

Es sind nicht die einzigen Vorwürfe, die gegen den Pastor erhoben wurden. Die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA (Wetzlar) und die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hatten Acharya 2020 zum „Gefangenen des Monats Juli“ benannt. Damals warf die Polizei ihm „Irreführung der Öffentlichkeit“ vor, weil er ein Heilungsgebet gegen das Coronavirus im Internet veröffentlicht hatte.

Wie der Pressesprecher von ADF International, Ludwig Brühl, auf Nachfrage von IDEA erklärte, sind diese Vorwürfe aber mittlerweile fallengelassen worden.

Bis 2006 war der Hinduismus in Nepal Staatsreligion. Laut jetziger Verfassung ist das im Himalaya gelegene Land ein säkularer Staat. Wie in Indien ist aber ein Religionswechsel gesetzlich verboten. Damit soll vor allem eine Abkehr vom Hinduismus verhindert werden.

Von den rund 30 Millionen Einwohnern des Himalaya-Staates sind etwa 66 Prozent Hindus, rund 13 Prozent Anhänger von Ethno-Religionen, zwölf Prozent Buddhisten und jeweils vier Prozent Christen und Muslime.

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