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Muezzin-Rufe brauchen in Hessen keine Genehmigung

02.03.2021

Muezzine rufen gläubige Muslime zum Gebet. Foto: pixabay.com
Muezzine rufen gläubige Muslime zum Gebet. Foto: pixabay.com

 

Wiesbaden (IDEA) – Muezzin-Rufe brauchen im deutschen Bundesland Hessen keine Genehmigung. Das geht aus einer kürzlichen Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion des hessischen Landtags hervor.Wie die Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen), schreibt, bedarf es für den muslimischen Gebetsruf „keiner (immissionsschutzrechtlichen) Genehmigung; Genehmigungen wurden daher nicht erteilt und können daher auch nicht zurückgenommen oder widerrufen werden.“ Die für den Gebetsruf verwendeten Lautsprecheranlagen seien nicht genehmigungspflichtig. Eine Übersicht, wie von der AfD-Fraktion verlangt, in welchen Kommunen es Muezzin-Rufe gebe, liege der Landesregierung nicht vor. Die AfD hatte in ihrer Anfrage erklärt, dass die Gebetsrufe „vielfach unter massiver Missbildung von Seiten der betroffenen nicht muslimischen Bevölkerung“ geschehen. Hintergrund der Anfrage war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 23. September 2020, wonach eine Gemeinde der Ditib (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion) in der Stadt Oer-Erkenschwick per Lautsprecher zum Gebet rufen darf. Ein Bewohner hatte zuvor gegen die von der Stadt erteilte immissionsschutzrechtliche Ausnahmeregelung geklagt und in erster Instanz recht bekommen. Hinz verweist in ihrer Antwort darauf, dass die Rechtslage im Bundesland Nordrhein-Westfalen wegen des dort gültigen Landes-Immissionsschutzgesetz eine andere sei als in Hessen. Deshalb könne das Urteil nicht als Grundsatzurteil bezeichnet werden.

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