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Bundesgericht beschneidet Genfer Religionsfreiheit

05.04.2024

Das Bundesgericht in Lausanne. Foto: Bundesgericht
Das Bundesgericht in Lausanne. Foto: Bundesgericht

Der Kanton Genf muss nur noch religiösen Gemeinschaften, die bei ihm für eine offizielle Beziehung zum Staat registriert sind, Bewilligungen zur Benutzung des öffentlichen Grunds ausstellen. Das hat das Bundesgericht am 27. März veröffentlicht. Im konkreten Fall ging es um die Freikirche Eglise évangélique de Cologny, welcher die Bewilligung für eine Taufe am See verwehrt worden war. Damit die Freikirche mit dem Kanton diese offizielle Beziehung eingehen könnte, verlangt der Kanton Genf seit dem 24. Juni 2020 ein Engagement gegenüber dem Staat und der Öffentlichkeit (siehe IDEA 04.2023). Diese Bedingung des Kantons wurde jetzt vom Bundesgericht als lediglich leichter Eingriff in die Religionsfreiheit bewertet. Das Engagement beinhaltet unter anderem eine Verpflichtung, den religiösen Frieden zu respektieren und zu unterstützen sowie die Diversität von philosophischen, spirituellen und religiösen Ansätzen zu akzeptieren. Während der Staat einerseits von religiösen Organisationen verlangt, jede Diskriminierung und Anschwärzung anderer (mit Kriterien über das nationale Gesetz hinaus) zu verwerfen, stellt er ihnen andererseits die Bedingung, dass sie bei Dritten das Recht auf Satire respektieren. Auch Mitarbeit zur Vorbeugung von Radikalisierung wird verlangt sowie den Vorrang der Gesetzgebung gegenüber religiösen Geboten zu akzeptieren.

Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES zeigt sich in einer Medienmitteilung enttäuscht vom Urteil. Das Erlangen der offiziellen Beziehung zum Staat Genf hänge damit von einer Ermessensentscheidung der Exekutive ohne Rekursmöglichkeit ab. „Dadurch wird die Ausübung der Grundrechte von einer politischen Entscheidung abhängig gemacht“, so die SEA-RES. Sie kritisiert unter anderem aber auch die Ungleichbehandlung gegenüber nichtreligiösen Benutzern des öffentlichen Grunds, von denen der Staat keine Verpflichtung verlangt.

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