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Politik

Abtreibung – die nächste Runde

03.02.2023

Léonie Porchet; Andrea Geissbühler. Fotos: Parlament.ch
Léonie Porchet; Andrea Geissbühler. Fotos: Parlament.ch

(IDEA/dg) - Die Waadtländer Grüne Nationalrätin Léonie Porchet will abtreibungskritischer Haltung an den Kragen gehen. Im Nationalrat sind dazu zwei Vorstösse unter ihrem Namen pendent.

Gemeinnützig und steuerbefreit?

Mit einer Interpellation der letzten Session stellt sie dem Bundesrat die Frage: „Sind Vereine und Stiftungen, die sich gegen Abtreibungen engagieren, als gemeinnützig einzustufen?“ Solche Organisationen würden „dem Erhalt der öffentlichen Gesundheit und den Menschenrechten widersprechende Ziele verfolgen“, behauptet Porchet – selbst Präsidentin der Dachorganisation Sexuelle Gesundheit Schweiz SGCH. Mit weiteren Fragen macht sie deutlich, dass es ihr darum geht, bisherige Steuerbefreiung solcher Organisationen infrage zu stellen.

Muss Abtreibung „entkriminalisiert“ werden?

Am 2. Februar war ihr anderer Vorstoss zu Abtreibungen in der Rechtskommission des Rats traktandiert. Porchet will Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch entfernen, ausser wenn jemand diese gegen den Willen der schwangeren Frau vornimmt. Eine Abtreibung sollte nach dem Willen der Waadtländerin „nicht mehr als ‚Straftat mit Ausnahmen‘ betrachtet werden, sondern ausschliesslich als eine gesundheitliche Entscheidung“. Den Grundsatz der Fristenregelung will sie in einem Spezialgesetz oder in einem Gesetz über die sexuelle Gesundheit im weiteren Sinne oder im Bereich der öffentlichen Gesundheit verankern. „Ziel dieses Gesetzes ist es insbesondere, die Selbstbestimmung der Menschen im Bereich der Gesundheit zu fördern und die Hindernisse bei deren Ausübung zu beseitigen.“ Die aktuellen Paragrafen sieht sie als „Kriminalisierung der Abtreibung“ und damit als Hauptursache einer Stigmatisierung und darum auch von Schuldgefühlen, die wiederum zu Stress und psychosozialen Problemen führen würden.

Mit ihrer Forderung steht Porchet nicht allein da. Am 31. Januar hat SGCH dem Parlament eine entsprechende Petition mit über 11.000 Unterschriften unterbreitet. Zu den Unterstützern des Anliegens gehört Amnesty International, das sich im Februar 2022 mit den gleichen Forderungen an die Öffentlichkeit gewandt hatte.

Die Sache beim Namen nennen

Nicht einverstanden mit der Forderung ist Andrea Geissbühler, Berner SVP-Nationalrätin und Mitglied der parlamentarischen Gruppe Christ + Politik. Sie hat als Mitglied der Rechtskommission am 2. Februar an der Beratung über Porchets Vorstoss mitwirken. Für Geissbühler ist Abtreibung – speziell eine Spätabtreibung eines ausserhalb des Mutterleibes überlebensfähigen Kindes – eine Tötung. „Das muss man auch beim Namen nennen und man darf es nicht einfach aus dem Straf­gesetz streichen“, sagt sie gegenüber IDEA. Eigentlich müsste Tötung von den Behörden verfolgt werden, was aber nicht der Fall sei. Aufgrund der bisher konsequenten Straffreiheit sieht Geissbühler auch keinen Grund für die Behauptung, das aktuelle Gesetz führe zu Stigmatisierung, Schuldgefühlen und psychosozialen Problemen. Statt die Abtreibungen zu banalisieren, gilt es aus ihrer Sicht, das Verantwortungsbewusstsein zu stärken und die Zahl ungewollter Schwangerschaften zu reduzieren.

Verantwortliches Handeln fördern wollen auch die Schweizerische Evangelische Allianz sowie der Dachverband Freikirchen.ch mit dem Verein Christian Public Affairs. Sie sehen aktuell genügend Raum zur Selbst­bestimmung der Frau. Bereits jetzt werde jede zehnte Schwangerschaft abgebrochen, es sollen nicht noch mehr werden. Bei einer Abtreibung seien im Gegensatz zu anderen medizinischen Eingriffen zwei Lebewesen involviert, nicht nur die Mutter. 

Eine ausführliches Argumentarium gegen den Vorstoss Porchets hat die Stiftung Zukunft CH veröffentlicht.

Die Rechtskommission des Nationalrats hat sich mit 14 zu 11 Stimmen gegen die Streichung der Abtreibungsparagrafen aus dem Strafgesetzbuch geässert. In den Augen der Mehrheit der Kommission besteht kein Handlungsbedarf, zumal sie keine Kenntnis von einer strafrechtlichen Verfolgung im Zusammenhang mit einer Abtreibung in den letzten 20 Jahren gab.

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