Ständerat will Gentests ausweiten
09.09.2014
Dem Nationalrat folgt nun auch der Ständerat. Künftig sollen künstlich erzeugte Embryonen nicht nur auf schwere Erbkrankheiten, sondern auch auf chromosomale Abweichungen untersucht werden dürfen. Mit diesem Verfahren können etwa Embryonen mit Trisomie 21 aussortiert werden. Die EVP lehnt diese Entwicklung entschieden ab.
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