So umstritten die Präambel «Im Namen Gottes des Allmächtigen!» in unserer Bundesverfassung auch ist, so zeigt sie doch eines: Unser Wertesystem ist immer noch christlich geprägt. Auf dieser Basis schreibt das Schweizerische Zivilgesetzbuch ein grundsätzliches Arbeitsverbot an Sonntagen vor. Ausnahmen gelten für Personen, die im Dienst des öffentlichen Verkehrs, in Pflegeberufen, in kirchlichen Ämtern oder in andern Dienstleistungsbetrieben arbeiten. Obwohl bei einem Grossteil der Bevölkerung die Kirche, Gott oder ein persönlicher Glaube kaum aktuell ist, stellen sich nur wenige gegen diesen gesetzlich vorgeschriebenen Ruhetag.
So ruhig ist dieser Tag allerdings bei den wenigsten Zeitgenossen. Der Sonntag ist zum Event-, Mobilitäts- und Konsumtag verkommen. Da ist fast alles erlaubt! Einzig der Detailhandel hat es schwer. Obwohl liberale Kräfte immer wieder an den Ladenöffnungszeiten rütteln, bleiben Herr und Frau Schweizer standhaft. Seit 2006 sind in der Schweiz neun von zehn Liberalisierungsvorlagen gescheitert.
Doch schauen wir uns einmal in Bahnhofshops und Tankstellenshops um. Sie sind sonntags meist proppenvoll mit kauffreudigen Menschen. Die Einkaufswagen bergen weit mehr als nur eine vergessene Tüte Milch. Man stimmt Nein und tut es doch... Oder waren Sie etwa noch nie am Sonntag einkaufen? Und wie steht es mit Internetshopping? Dort kann man rund um die Uhr einkaufen.
Denken Sie etwa ans Sonntagsgebot, wenn Sie surfen, finden und bestellen? Wo bleibt da die Konsequenz?
















