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Was ist unfehlbar?

20.07.2020

Harald Seubert ist Professor für Philosophie, Religions- und Missionswissenschaft an der STH Basel. Foto: zvg
Harald Seubert ist Professor für Philosophie, Religions- und Missionswissenschaft an der STH Basel. Foto: zvg

Rom/Basel (idea) - Als am 18. Juli vor 150 Jahren, unter Papst Pius IX. im Ersten Vatikanischen Konzil, das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes verabschiedet wurde, sollte dieser Akt eine Brandmauer gegen die modernen Zeitströmungen errichten. Dafür gab es in den modernen Wissenschaften (Evolutionslehre) und säkularen Ideologien (Sozialismus, Liberalismus) Gründe. Doch das Unfehlbarkeitsdogma verhinderte gerade eine begründete Auseinandersetzung mit diesen Zeittendenzen.
Unfehlbar ist der Papst, dem Dogma zufolge, dann, wenn er verbindlich Lehrauffassungen „ex cathedra“ verkündigt; nicht mit allen seinen Äußerungen, etwa in Predigt oder Lehrschreiben. Er muss Aussagen ausdrücklich oder sinngemäß als „endgültig und verbindlich“ bezeichnen. Diese feinen Unterschiede wurden allerdings kaum bemerkt.

Wie Päpste seither mit dem Dogma umgingen

Pius IX. verfolgte mit der Dogmatisierung auch machtpolitische Interessen. Zugleich wurde die Spaltung in der Christenheit weiter vertieft. Aus evangelischer Sicht ist dieses Dogma, auch wenn es nur ein einziges Mal unter Papst Pius XII. 1950 bei Dogmatisierung der leibhaften Auferstehung Marias angewendet wurde, ein wesentlicher Trennungsgrund. Die Anwendung deutet auch auf die Tendenz hin, dass vom Kern des Evangeliums abgelenkt und römische Sonderlehren befestigt werden. Der Schweizer Theologe Hans Küng sprach daher auch von einer „Unfehlbarkeitsideologie“. Spätere Päpste distanzierten sich immerhin vom Unfehlbarkeitsdogma. Johannes XXIII., der Papst des Zweiten Vatikanischen Konzils, betonte, dass er davon nicht Gebrauch machen wollte, und Papst Benedikt XVI. sagte 2005 sehr zu Recht: „aber ich möchte auch sagen, dass der Papst kein Orakel und – wie wir wissen – nur in den seltensten Fällen unfehlbar ist“.

Das Dogma wurde nie widerrufen

Dem Papstamt wird mit dem Dogma eine Letztinstanzlichkeit zugesprochen. Es wird über die Konzilien und die Heilige Schrift gestellt. Auch wenn das Zweite Vatikanische Konzil (1958-1963) andere Akzente setzte, und in seiner Öffnungsbewegung die Unfehlbarkeitslehre mit der Mitwirkung von Bischöfen und Gläubigen verband, wurde das Unfehlbarkeitsdogma niemals ausdrücklich zurückgenommen. Dies widerspricht dem großen Anspruch an die Bruchlosigkeit der katholischen Lehre. Es ist daher nach wie vor eine Belastung – des Verhältnisses der römischen Kirche gegenüber der nicht-katholischen Welt, aber auch des ökumenischen Gesprächs der Konfessionen.

Was christlicher Lehre Autorität gibt

Aus evangelischer Sicht stehen Wort und Wille Gottes soweit über menschlichem Wort, ist auch die weiseste menschliche Lehre Sünde und Schuld unterworfen, so dass das Unfehlbarkeitsdogma grundsätzlich inakzeptabel bleibt. Das Hören auf Gottes Wort und die Macht des Heiligen Geistes, nicht ein Amt geben christlicher Lehre ihr Gewicht und ihre Autorität. Die Gemeinde Gottes, die sein Wort hält und seine Gebote tut, so unvollkommen sie auch sei, darf wissen, dass der Heilige Geist, der Tröster, sie begleiten wird und dass Christus bei ihr ist, bis ans Ende der Welt. Denn das Evangelium enthält eine Wahrheit, die größer ist als jedes Menschenwort und der gegenüber es sich prüfen lassen muss. Luther betonte deshalb auf dem Reichstag in Worms, er halte an seiner Lehre fest, wenn er nicht aus der Heiligen Schrift oder der Vernunft eines besseren belehrt werde.

Gespräch statt Brandmauer

Mit dieser Haltung verbindet sich eine Demut, die unbedingt als evangelische Grundhaltung festzuhalten ist: Gottes Wort ist vom Menschenwort zu unterscheiden. Nicht eine Brandmauer ist zu errichten, sondern die Auseinandersetzung mit dem Geist der Welt und den Zeitgeistern ist aufgegeben, die auf die Zusage des Heiligen Geistes und seine Autorität vertrauen kann. Theologie und Gemeinde bewegen sich immer nur im Vorletzten, Gottes Wort allein hat Letztgültigkeit. Wir müssen uns dann aber auch fragen, ob nicht manche evangelische Rechthaberei selbst in die Nähe der „Unfehlbarkeitsideologie“ (H. Küng) kommt. Hier sollte man sich kritisch selbst befragen. Dies hilft auch, den Balken im eigenen Auge zu erkennen. Und: evangelische und katholische Christen sind in einer von Aberglauben (Neureligionen) und Unglaube (Atheismus) geprägten Zeit stärker aufeinander verwiesen denn je. Deshalb muss man trotz des Trennenden im Gespräch bleiben. Dies nivelliert die Unterschiede nicht. Schiedsrichter ist Gottes Geist selbst.Autor: Harald Seubert

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