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Wie weiter mit Epidemien und Heilmitteln?

26.03.2024

Krankheiten um jeden Preis bekämpfen? Foto: pixabay (Kfuhlert)
Krankheiten um jeden Preis bekämpfen? Foto: pixabay (Kfuhlert)

Am 22. März lief je eine Vernehmlassung des Bundesrats zu einer Revision des Epidemiengesetzes (EpG) sowie des Heilmittelgesetzes (HMG) ab. Der Dachverband Freikirchen.ch, die Eidgenössisch-demokratische Union EDU sowie die Pro Life-Organisation Human Life International (HLI Schweiz) nahmen kritisch zum EpG-Entwurf Stellung. Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA und HLI reichten ihre Kritik am HMG-Entwurf ein. Die Organisationen nehmen teilweise unterschiedliche Punkte ins Visier. Die Evangelische Volkspartei EVP, die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS sowie die Stiftung Zukunft CH haben auf eine Teilnahme an den beiden Vernehmlassungen verzichtet. Die beiden Revisionsvorlagen sind komplex, manche Artikel aus dem Covid-19-Gesetz wurden in den Entwurf des EpG übernommen.

Freikirchen-Kritik an Epidemiengesetz

Freikirchen.ch hält die Revision des EpG für verfrüht, die Auswertung der Covid-Pandemie sei noch nicht abgeschlossen. In gewissen Punkt wertet der Verband aber die Covid-Zeit schon aus. So sei der Bedarf an medizinischen Gütern in der Covid-Zeit viel zu hoch eingeschätzt worden. Deshalb will Freikirchen.ch dem Bundesrat auch keine unbeschränkte Beschaffungskompetenz gewähren, sondern diese Kompetenz auf ein vom Parlament bewilligtes Budget beschränken. 

Ausserdem hat sich aus der Sicht von Freikirchen.ch die Covid-Tracing-App nicht bewährt. „Die Covid-App zur Eingangskontrolle bei religiösen Veranstaltungen verletzt aus unserer Sicht übergeordnete Artikel in der Bundesverfassung, wo das Recht auf freie Religionsausübung ohne Eingangskontrolle geschützt wird“, schreibt er in seiner Stellungnahme. 

Im Weiteren hält der Verband fest, dass im Bereich der medizinischen Versorgung bei den Ausnahmen von den Anforderungen der Heilmittel-, Produktesicherheits- und Chemikaliengesetzgebung im Gesetzesentwurf die Beschränkungen fehlten, die im erläuternden Bericht erwähnt seien. Ausserdem lehnt der Verband die Möglichkeit einer generellen Impfpflicht für gefährdete Bevölkerungsgruppen sowie eines völligen Demonstrationsverbots ab.

EDU-Kritik am Epidemiengesetz

Die EDU ihrerseits zeigt sich überzeugt, dass der Bundesrat bei der Vernehmlassung zum EpG die entscheidenden Lehren aus der Covid-19-Krise nicht gezogen habe. Er berücksichtige wichtige Punkte nicht, so „die hohe Fehlerquote der PCR-Testmethode, resp. deren Untauglichkeit für die Feststellung einer tatsächlichen Erkrankung als Basis für die epidemiologische Risikobeurteilung“. Auch Gesundheitsrisiken von flächendeckenden Corona-Massnahmen, insbesondere der mRNA-Impfungen, sei nicht berücksichtigt, ebensowenig wie schädliche Wirkungen von Corona-Massnahmen auf die Wirtschaft und die psychische Gesundheit der Bevölkerung sowie eine unabhängige Evaluation der Investitionen des Bundesrats in die Beschaffung von mRNA-basierten Impfstoffen. Die EDU erklärt, dass der Entwurf für die EpG-Revision eine solche Evaluation erschweren würde. 

„Die Revisionsvorschläge erweitern die Palette staatlicher Befugnisse, in die physische und psychische Integrität der Bürger hoheitlich-einseitig einzugreifen“, so die EDU. „Sie beinhalten zahlreiche Bestimmungen und Befugnisse, deren Nutzen keineswegs erwiesen, deren Risiko- und / oder Missbrauchspotential aber erheblich ist.“ Es würde es den Exekutivbehörden noch leichter machen als unter Covid-19, „die Verfassungsgrundsätze der Gewaltentrennung, der Verhältnismässigkeit, des Willkürverbots und eines wirksamen Schutzes der Grundrechte ausser Kraft zu setzen und ihre Macht unter dem Titel des Gesundheitsschutzes zu missbrauchen.“ Damit würde der Schutzauftrag des Staates gegenüber dem Bürger in sein Gegenteil verkehrt.

HLI-Kritik am Epidemiengesetz

Auch aus Sicht von HLI müsste vor einer Revision des EpG die Corona-Krise aufgebarbeitet werden. Ausserdem gehe die Vorlage viel zu weit. Insbesondere kritisiert HLI die bei Corona eingeführte Zertifikatspflicht und der damit verbundene Druck zur Impfung, sowie dass mit der Vorlage Kompetenzen an die Weltgesundheitsorganisation WHO abgetreten würden, so dass sie mit dem sich in Verhandlung befindenden Pandemievertrag kompatibel wäre. „Damit bekäme die WHO die Kompetenz (Art. 18), auf das Recht auf freie Meinungsäusserung massiv Einfluss zu nehmen und zwar global! Die WHO würde gleichsam zum ‚Globalen Wahrheitsministerium‘ bei Gesundheitsnotlagen bzw. Pandemien“, moniert HLI. „Keine Impf- bzw. Gesundheitszertifikate der WHO!“, heisst es in der HLI-Stellungnahme zum EpG-Entwurf. 

Auch die Tracing-App findet bei HLI kein positives Echo: „Die Contact-Tracing Apps sind aus Persönlichkeits- und Datenschutzgründen als bedenklich einzustufen. Durch Entwicklung und Betrieb würden Steuergelder verschleudert.“

HLI und das Heilmittelgesetz

Roland Graf, katholischer Theologe, Chemiker und Präsident ad interim von HLI Schweiz, hat bereits Mitte Februar in einem Artikel auf swiss-cath.ch die Revisionsvorlage des HMG kritisiert. HLI betont jetzt in seiner im Bundeshaus eingereichten Stellungnahme: „Keine ‚Heilmittel‘ aus überzähligen Embryonen!“ Der Bundesrat will nämlich beim Geltungsbereich des Gesetzes einen ganz neuen Bereich definieren: „den Umgang mit Organen, Geweben oder Zellen sowie mit überzähligen Embryonen, sofern sie für die Herstellung von Heilmitteln verwendet werden“. Klinische Versuche von Stammzellen aus überzähligen Embryonen lehnt die Organisation aus ethischen Gründen ab. Sie führt gegen die Verwendung embryonaler oder fötaler Zellen und Gewebe aber nicht nur ethische, sondern auch medizinische Gründe an. In beiden Fällen bestehe die Problematik der akuten Immunabwehr. 

HLI lehnt weiter die Transplantation von tierischen Organen in den Menschen (sogenannte Xenotransplantationen) beim jetzigen Stand der Wissenschaft aufgrund zu grosser Risiken ab, und äussert sich daher auch gegen in der Vorlage vorgesehene „Arzneimittel, die vitale tierische Organe, Gewebe oder Zellen enthalten oder aus solchen bestehen“. 

Eine weitere Kritik betrifft die Kosten: „Im erläuternden Bericht steht überhaupt nichts von den Kosten der Arzneimittel für neuartige Therapien. Die in der EU seit 2018 zugelassenen Arzneimittel dieser Kategorie kosten alle samt zwischen 450'000 USD und 3,5 Mio USD, jeweils für eine einzige Injektion!“ Derartige Therapien nun auch für Tiere zuzulassen, hält HLI für unverhältnismässig. Es lehnt solche Tierarzneimittel für neuartige Thereapien generell ab.

Ebenso um Geld geht es bei der HLI-Beurteilung der Rolle von Swissmedic, dem Schweizerischen Heilmittelinstitut, das bei Arzneimitteln für Bewilligung, Zulassung und Überwachung zuständig ist. Swissmedic soll neu ganz aus der Bundeskasse statt von den Abgaben aus der Pharmaindustrie finanziert werden, um damit von dieser Industrie unabhängig zu werden. Im Eingangs erwähnten Artikel hatte Graf die aktuelle Situation mit den folgenden Worten zusammengefasst: „Je mehr Medikamente verkauft werden, umso grösser die Erträge von ‚Swissmedic‘. Sie hat demzufolge ein eminentes Interesse daran, dass Medikamente so bald als möglich und so lange als möglich in den Markt gelangen.“

Die SEA und das Heilmittelgesetz

Die SEA bezieht sich in ihrer Stellungnahme zur HMG-Revision auf deren Bezüge zum Transplantationsgesetz und „Arzneimittel für neuartige Therapien“ mit Verwendung menschlicher embryonaler oder fötaler Stammzellen. Die SEA gibt zu bedenken, dass diese Bestimmung längerfristig zu einem Anreiz führen könnte, in vitro überschüssige Embryos zu produzieren, um neuartige Therapien zu ermöglichen. Die SEA fordert deshalb: „Es sollte daher festgehalten werden, dass nicht mehr Embryos produziert werden dürfen, als aus der Sicht der Reproduktionsmedizin nötig sind.“ Das Prinzip der Unversehrtheit des menschlichen Lebens betreffe auch den Umgang mit Embryos und Föten. Im Bewilligungsprozess zur Anwendung von Embryos und Stammzellen aus Embryos seien auch ethische Kriterien zu berücksichtigen. Es sei auch klar zu regeln, wie Zustimmung der Angehörigen eingeholt werde. Weiter seien Arzneimittelempfängerinnen und -empfänger „neuartiger Therapien“ über deren Herstellung und Eigenschaften detailliert zu informieren, um auch die Möglichkeit zu haben, diese aus ethischen Überzeugungen abzulehnen.

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