- ANZEIGE -
E-Paper Abo Anmelden
Ressorts
icon-logo

Politik

Sonntagsarbeit erweitern?

12.03.2024

Foto: pixabay/Nidan
Foto: pixabay/Nidan

Es gibt laufend neue politische Vorstösse zur Ausweitung der Sonntagsarbeit. So hat der Bundesrat bis zum 8. März mit einer Vernehmlassung die Gelegenheit gegeben, zur Einführung von Sonntagsarbeit von Verkaufsgeschäften in grossen Städten mit internationalem Tourismus Stellung zu nehmen. Oder: Der Zürcher Kantonsrat hat eine Standesinitiative beschlossen, mit der in allen Gebieten mehr Sonntagsverkäufe erlaubt werden sollen. Bereits vom Nationalrat am 12. März 2024 gegen den Willen des Bundesrats bejaht und als nächstes beim Ständerat hängig ist eine Motion von Philippe Nantermod (FDP), das Öffnen von lokalen Geschäften am Sonntag zu erlauben. Es gehe dabei um kleine Läden mit einer begrenzten Anzahl an Mitarbeitenden und einem Sortiment, das dem eines Lebensmittelladens entspreche. Eine andere pendente Vorlage ebenfalls aus der FDP (Marcel Dobler) will die geltenden Arbeitszeitregeln in den ersten fünf Jahren einer Firma mit Mitarbeiterbeteiligung aufheben.

In Volksabstimmungen haben erweiterte Ladenöffnungen oft keine Chance, wie zuletzt am 3. März im Wallis. Regelmässig gegen Aufweichungen der Sonntagsarbeit mobil macht die Sonntagsallianz, ein Zusammenschluss unter anderem christlicher Organisationen.

Argumentation der evangelischen Allianz und der EVP

Mindestens zwei unter ihnen, die Schweizerische Evangelische Allianz SEA und die Evangelische Volks­partei, haben zur Vernehmlassung Stellung genommen. Beide lehnen die vom Bundesrat vorgeschlagene Ausweitung der Sonntagsarbeit in Verkaufsläden in städtischen Tourismusgebieten ab. Die SEA spricht bei der Vorlage des Bundesrats von einer Salamitaktik beim Gestatten von immer mehr Ausnahmen zum sonntäglichen Arbeitsverbot. „Dass Touristen sonntags in städtischen Quartieren einkaufen können, entspricht jedoch keinem übergeordneten oder zwingenden gesellschaftlichen Interesse. Eine Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit ist damit nicht gerechtfertigt. Betriebe, die ein dringendes Bedürfnis oder eine technische oder wirtschaftliche Unentbehrlichkeit nachweisen können, erhalten schon heute eine Ausnahmebewilligung.“, argumentiert die SEA. Aus ihrer Sicht kommt es nicht von ungefähr, dass Sonntagsarbeit gesetzlich verboten ist. „Zum einen dient der Unterbruch im Arbeitsrhythmus der Erholung und Regeneration. Zum anderen ermöglicht der gemeinsame arbeitsfreie Sonntag die Pflege sozialer Kontakte, sei dies die Familie, Freundschaften oder der Besuch von Gottesdiensten oder anderen Festen.“ All dies gehöre für den grössten Teil der Bevölkerung in der Schweiz zur selbstverständlichen Lebensqualität und diene letztlich auch dazu, dass Menschen unter der Woche mit Freude und Hingabe ihrer Arbeit nachgehen könnten.

Auch die EVP hält den arbeitsfreien Sonntag für einen wichtigen Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens und nennt die Bereiche Familienleben, Ausübung der Religionsfreiheit, die man gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention auch zusammen mit anderen ausüben können müsse. Ausserdem: „Aus Sicht der EVP handelt es sich beim arbeitsfreien Sonntag um ein judisch-christliches Erbgut, das sich für die Gesellschaft allgemein – und nicht zuletzt auch für die Wirtschaft – als Segen erwiesen hat.“ Weiter sei es mit der Digitalisierung zunehmend schwieriger, einen Tag „abzuschalten“. „Ohne diesen gemeinsamen Ruhetag, an dem man nicht erreichbar sein darf, verschärft sich der Trend hin zu dieser permanenten Verfügbarkeit. Diese Entwicklun-gen stellen einen ernstzunehmenden gesundheitlichen Risikofaktor für die Menschen dar.“ (dg)

(Artikel aktualisiert am 13.3.2024, 9.22h)

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

IDEA liefert Ihnen aktuelle Informationen und Meinungen aus der christlichen Welt. Mit einer Spende unterstützen Sie unsere Redakteure und unabhängigen Journalismus. Vielen Dank. 

Jetzt spenden.