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Christliche Jugendverbände erklären sich mit Charta

19.04.2016

Jugendanlass Wowgod-Days in Baden. Foto: zvg
Jugendanlass Wowgod-Days in Baden. Foto: zvg

Die christlichen Jugendverbände, die seit 2014 keine Fördergelder mehr vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) erhalten, haben eine Charta für christliche Kinder- und Jugendarbeit verfasst. Sie wollen damit öffentlich klarstellen, dass sie die Kinder und Jugendlichen ganzheitlich fördern. Einige Verbände sind auch gerichtlich vorgegangen.Die Streichung der Fördergelder durch das BSV habe den christlichen Jugendverbänden einen Imageschaden gebracht, den es zu beheben gelte, sagte Andi Bachmann-Roth, der Jugendbeauftragte der Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA), gegenüber kath.ch. Das Bundesamt habe ihnen vorgeworfen, sie instrumentalisierten die Kinder für ihre eigenen Zwecke und wollten nur missionieren, so Bachmann.

Arbeitsweise verständlich und transparent erklären

Diese negative Sicht soll nun mit der Charta korrigiert werden. Diese wurde von den von Fördergeldern ausgeschlossenen Verbänden entwickelt, in Zusammenarbeit mit der Jugendallianz, einer Arbeitsgruppe der SEA. Unter den beteiligten Verbänden befinden sich die auf Musikanlässe spezialisierte Adonia, der Bund Evangelischer Schweizer Jungscharen (BESJ), die Jugendfachstelle Takano der evangelisch-methodistischen Kirche, die Jugend mit einer Mission Wiler (JMEM), Youthnet SPM (Kinder- und Jugendarbeitsverband der Schweizerischen Pfingstmission) und der Bibellesebund, wie es in der Mitteilung des SEA heisst.In der Charta würden die Ziele und Arbeitsweise der Organisationen verständlich und transparent erklärt. Die christliche Jugendarbeit fördere den ganzen Menschen, das sei die zentrale Aussage der Charta, so die Mitteilung. Und zu dieser ganzheitlichen Förderung gehört aus Sicht der Organisationen auch die Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben. Denn Sinn- und Glaubensfragen gehörten zu einem Grundbedürfnis von Kindern und Jugendlichen.

Rekurse betreffend Fördergelder abgelehnt

Die Charta, die erst am 19. Mai der Öffentlichkeit vorgestellt wird, nimmt laut Mitteilung auch Stellung zur Religions- und Meinungsfreiheit und zur Mitbestimmung. „Wir erhoffen uns von unserem proaktiven Vorgehen einen Imagegewinn“, so Bachmann. Gleichzeitig lernten die Jugendverbände auf diese Weise besser kommunizieren. „Falls wir so wieder zu Fördergeldern kommen, ist das schön, aber das hat nicht Vorrang“, erklärte Bachmann.Die Chancen, doch noch zu öffentlichen Geldern zu kommen, sind klein. Einige christliche Jugendgruppen haben gegen den BSV-Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen rekurriert. Bei vier von ihnen wurde der Rekurs abgelehnt, unter anderem bei Adonia und der Jugendfachstelle Takano, weiss Bachmann. Der Besj und youthnet warten noch auf den Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts.Den betroffenen christlichen Jugendgruppen wurden 2014 vom BSV insgesamt 670.000 Franken gestrichen. (kath.ch/rp)

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