- ANZEIGE -
E-Paper Abo Anmelden
Ressorts
icon-logo

Interview

"Das widerspricht der staatlichen Neutralität"

12.08.2020

Dr. Christian Reber untersuchte die Voraussetzungen der staatlichen Unterstützung für Kirchen. Foto: zvg
Dr. Christian Reber untersuchte die Voraussetzungen der staatlichen Unterstützung für Kirchen. Foto: zvg

Signau (idea) - Der Reformierte Christian Reber (42) aus Signau BE untersuchte mit seiner Doktorarbeit an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg die staatliche Unterstützung von Kirchen. Er sieht die aktuelle Praxis kritisch und schlägt einen Systemwechsel vor.Sie haben die staatliche Unterstützung von Religionsgemeinschaften in der Schweiz untersucht. Wie begründet der Staat diese Unterstützung?Die Kantone begründen die Unterstützung der anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften zunehmend mit deren gesamtgesellschaftlichen Leistung. Dies sind spezifisch Leistungen in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur.Welche Problematik versteckt sich hinter dieser Begründung?Mit der gesamtgesellschaftlichen Leistung haben die Kantone ein sachliches Kriterium in der Hand, um ihre Unterstützungsleistungen religiös und weltanschaulich neutral zu begründen. Daran ist nichts auszusetzen. Das Problem ist, dass die Kantone dieses Kriterium bisher nur auf eine begrenzte Auswahl von Religionsgemeinschaften anwenden - nämlich einzig auf die Landeskirchen. Damit kreiert der Staat Asymmetrien unter den Religionsgemeinschaften. Das widerspricht der staatlichen Neutralität.Welche Lösungsansätze schlagen Sie vor?Entweder ist eine Leistung gesamtgesellschaftlich - und wird durch den Staat unterstützt - oder sie ist es nicht - unabhängig vom rechtlichen Anerkennungsgrad einer Religionsgemeinschaft. Es geht dabei nicht um die Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften, sondern um die staatliche Gleichbehandlung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen. Wenn die Kantone die gesamtgesellschaftlichen Leistungen honorieren, müssen sie alle Religionsgemeinschaften im Blick haben. Ein staatlicher Unterstützungsfond - mit vorgängiger Registrierung zum Beispiel in Form einer Charta der Religionen - könnte eine Lösung sein.Sie stellen das Religionsrecht Schwedens als mögliches Vorbild vor. Welche Kriterien müssen dort Religionsgemeinschaften erfüllen, um staatliche Unterstützung zu erhalten?Die Bedingungen für diese Registrierung und den anschliessenden Erhalt von Unterstützungsgeldern in Schweden beinhalten unter anderem folgende Punkte: Die Gemeinschaft muss sich religiös betätigen. Dies beinhaltet zum Beispiel gemeinschaftlich durchgeführte Gottesdienste. Die Gemeinschaft muss die religiösen Zwecke, die Entscheidungswege und Leitung in Vereinsstatuten festhalten und darf keine Kapitalgesellschaft sein. Die Religionsgemeinschaft muss die fundamentalen Werte der Gesellschaft unterstützen und dadurch zur Verbreitung und Stabilität dieser Werte beitragen. Sie muss längerfristig bestehen und kein kurzzeitiges Phänomen darstellen. Die Religionsgemeinschaft muss eine aktive Rolle im und für das Gemeinwesen innehaben. (Interview: David Gysel)

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

IDEA liefert Ihnen aktuelle Informationen und Meinungen aus der christlichen Welt. Mit einer Spende unterstützen Sie unsere Redakteure und unabhängigen Journalismus. Vielen Dank. 

Jetzt spenden.