Urteil gegen Gießener Ärztin aufgehoben

Frankfurt am Main (idea) – Das Urteil des Landgerichts Gießen gegen die Abtreibungsärztin Kristina Hänel (Gießen) wegen Werbung für Abtreibungen ist aufgehoben worden. Das teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 3. Juli mit. Das Gericht begründete das mit der neuen Gesetzeslage. Es lasse sich nicht ausschließen, dass die Änderung des Paragrafen 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibung) zu einer günstigeren Bewertung für die Ärztin führen könnte. Die Sache müsse daher vor dem Landgericht Gießen nochmals neu verhandelt werden. Hänel war im November 2017 wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen auf der Internetseite ihrer Praxis von dem Amtsgericht Gießen zu ein...