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Politik

Kabinett beschließt Reform von Paragraf 219a StGB

06.02.2019

Berlin (idea) – Das Kabinett hat am 6. Februar den Gesetzentwurf zur Reform des Werbeverbots für Abtreibungen (Paragraf 219a StGB) verabschiedet. Der Kompromissvorschlag sieht vor, dass der Paragraf nicht abgeschafft, sondern ergänzt wird. Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Einrichtungen dürfen demzufolge nun darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen. Weitere Informationen können sie durch einen Hinweis auf entsprechende Angebote neutraler Stellen zugänglich machen. Die Bundesärztekammer soll eine Liste führen mit Hinweisen, wo Abtreibungen möglich sind. Diese soll auch Angaben über die jeweils angewendeten Methoden enthalten, monatlich aktualisiert und im Internet veröffentlicht werden. Der Kompromiss ist beim Koalitionspartner SPD umstritten. So sagte die Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis gegenüber der „Passauer Neuen Presse“, sie werde den Entwurf bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag ablehnen. Die Vorsitzende des Forums Demokratische Linke 21 plädierte ferner für eine namentliche Abstimmung. Die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), die Europaabgeordnete Maria Noichl, sprach von einer „Gängelung von Frauen, Ärztinnen und Ärzten“. Es sei letztlich eine Gewissensfrage, „über die jede Frau und jeder Mann selbst genau entscheiden muss“. Laut der Bundesgeschäftsführerin der Frauenorganisation Terre des Femmes (Berlin), Christa Stolle, werden Frauen bevormundet: „Die einzige akzeptable Lösung ist die Streichung des Paragrafen 219a“. Die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, hingegen sprach von einem klassischen Kompromiss“, der die zentralen Forderungen der Koalitionspartner aufgreife: „Keine Schwächung des Schutzkonzepts für das ungeborene Kind und ein vereinfachter Zugang zu Informationen, auch über eine Verlinkung auf Internetseiten von Ärzten.“ Der Katholische Deutsche Frauenbund (Köln) begrüßte das Gesetz. Das Werbeverbot bleibe erhalten, gleichzeitig würden die vorhandenen Informationsdefizite über Möglichkeiten einer Abtreibung für Schwangere in Notlagen maßgeblich verbessert, heißt es in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf: „Frauen in existenziellen Krisen brauchen niedrigschwellige und qualitätsgesicherte Informationen und Beratung.“ Der Schutz des ungeborenen Lebens könne nur gemeinsam mit der Schwangeren am besten gewährleistet werden.

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