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Gerichtsbeschluss: „Kreuzerlass“ ist Eingriff in die Grundrechte

13.06.2020

Der „Kreuzerlass“ der Staatsregierung wird ein Fall für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Er stellt nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts München einen Eingriff in die Grundrechte von Bürgern dar.

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