- ANZEIGE -
E-Paper Abo Anmelden
Ressorts
icon-logo

Politik

Streiff: Neue Regelung soll überprüft werden

30.11.2017

Marianne Streiff, EVP: "Neuregelung nochmals diskutieren." Foto: zvg
Marianne Streiff, EVP: "Neuregelung nochmals diskutieren." Foto: zvg

Bern (idea)  - Zu Beginn der Wintersession richtete EVP-Nationalrätin Marianne Streiff an den Bundesrat die dringliche Anfrage, ob er bereit sei, die umstrittene Neuregelung für die "No-Touch-Time" bei Organentnahmen rückgängig zu machen oder zumindest solange zu sistieren, bis diese wissenschaftlich breit abgestützt und öffentlich diskutiert werden konnte. Hintergrund: In den einschlägigen Richtlinien zum revidierten Transplantationsgesetz war diese Wartezeit zwischen Herz-Kreislaufstillstand und Feststellung des Hirntodes ohne Vernehmlassung nachträglich von 10 auf 5 Minuten gekürzt worden.

Zeitverkürzung erst nach der Vernehmlassung eingefügt

Der Bundesrat hatte das revidierte Transplantationsgesetz (TxG) per 15. November 2017 in Kraft gesetzt. Die zugehörige Verordnung verweist zur Feststellung des Todes auf die einschlägigen SAMW-Richtlinien, die ebenfalls revidiert wurden. Bei der Entnahme von Organen nach einem Herz-Kreislaufstillstand beinhalten diese Richtlinien jedoch neu eine gravierende Änderung: Sie verkürzen die Wartezeit zwischen dem Herz-Kreislaufstillstand und der Hirntoddiagnostik von bisher 10 Minuten auf nur noch 5 Minuten um die Hälfte. Diese einschneidende Verkürzung der "No-Touch-Time" hatte die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) allerdings erst nach der Vernehmlassung der revidierten Richtlinie eingefügt, ohne eine erneute Vernehmlassung durchzuführen.

Streiff: "Befremdliches Vorgehen"

Marianne Streiff fragt den Bundesrat, wie er das Vorgehen begründee, diese einschneidende Halbierung der No-Touch-Time ohne Vernehmlassung und öffentlichen Diskurs intransparent in der SAMW-Richtlinie festzulegen. Weiter will die EVP-Nationalrätin wissen, welche Vorkehrungen vorgesehen sind, damit die Würde des Menschen im Sterben und Tod bewahrt und sichergestellt ist, auch wenn die Wartezeit zwischen dem Sterben und der Operation zur Entnahme der Organe drastisch um die Hälfte reduziert wird. Schliesslich soll der Bundesrat Stellung dazu nehmen, ob er einverstanden ist, die Mindestwartezeit bei zehn Minuten zu belassen und das revidierte Transplantationsgesetz samt Verordnung solange ausser Kraft zu setzen, bis die umstrittene Änderung aus der Richtlinie entfernt oder zumindest wissenschaftlich breit abgestützt und öffentlich diskutiert werden konnte.

Ist die Verkürzung kontraproduktiv?

Ist die Zeitverkürzung sogar kontraproduktiv? Marianne Streiff sagt, sie kenne potenzielle Organspender, welche die Verkürzung nicht wollen und aus diesem Grund ihren Spenderausweis zerrissen hätten. Die Halbierung der Wartezeit gilt deshalb als heikel, weil die Beurteilung der benötigten Mindestdauer wissenschaftlich umstritten ist. In Deutschland lehnt die Bundesärztekammer eine Organentnahme nach Herz-Kreislaufstillstand generell ab, da die Todesfeststellung zu unsicher sei. Wie die EVP schreibt, teilten die Gesellschaften für Kardiologie und Neurologie diese Auffassung ebenso wie namhafte Neurologen.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

IDEA liefert Ihnen aktuelle Informationen und Meinungen aus der christlichen Welt. Mit einer Spende unterstützen Sie unsere Redakteure und unabhängigen Journalismus. Vielen Dank. 

Jetzt spenden.