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Gesellschaft

St. Galler Ja zum Verhüllungsverbot

23.09.2018

Solche Szenen soll es in St. Gallen nicht geben: Burkaträgerinnen in Kabul. Foto: Pixelio/Jerky
Solche Szenen soll es in St. Gallen nicht geben: Burkaträgerinnen in Kabul. Foto: Pixelio/Jerky

St. Gallen (idea) - Bei einer Stimmbeteiligung von knapp 36 Prozent sagten die St. Galler Stimmberechtigten mit über 66 Prozent ja zu einem Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz. (Im Rheintal waren es 77,6 Prozent.) In Zukunft kann somit mit Busse bestraft werden, wer sich im öffentlichen Raum und an öffentlich zugänglichen Orten durch die Verhüllung des Gesichts unkenntlich macht und dadurch die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet.Sowohl der reformierte Kirchenrat St. Gallens wie die Bistumsleitung hatten die Ablehnung eines Gesichtsverhüllungsverbots empfohlen. Die Gesetzesvorlage würde mehr Probleme verursachen als lösen, hatte der Kirchenrat argumentiert. Für die Bistumsleitung steht fest, dass es faktisch um eine Burkaverbot ging, weil für Sportanlässe oder bewilligungspflichtige Versammlungen und Kundgebungen bereits ein Vermummungsverbot besteht. Für die Vorlage eingesetzt hatten sich SVP, CVP und EDU. Die St. Galler EDU teilte mit, sie begrüsse das deutliche Ja der St. Galler Bürger zur Verhüllungsvorlage. Sie hätte sich aber eine "griffigere und leichter umsetzbare Vorlage" gewünscht. Deshalb unterstütze sie die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot".

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