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Berlin: Gericht gibt christlichem Apotheker recht

21.01.2020

Weil ein Apotheker aus Gewissensgründen nicht die sogenannte „Pille danach“ verkaufen wollte, verklagte ihn die Berliner Apothekerkammer. Nun hat das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Berliner Verwaltungsgericht ihm Recht gegeben.

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