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Freikirchen: Singen und „Grüne Zone Kirche“

25.02.2021

FotoART by Thommy Weiss  / pixelio.de
FotoART by Thommy Weiss / pixelio.de

Münsingen (IDEA/dg) - Der Verband Freikirchen.ch hält es für unverhältnismässig, dass die Corona-Massnahmen Task Force in Gottesdiensten nur noch professionellen Musikern erlaubt zu singen. Das schreibt Freikirchenpräsident Peter Schneeberger in einem Informationsmail. „Die Einschränkung des stellvertretenden Singens ist eine Weisung des BAG und keine Idee des Freikirchenverbandes“, betont er, nachdem die Einschränkung verschiedentlich kritisiert worden ist. Die Task Force hat entschieden, eine bundesrätliche Verordnung enger zu interpretieren, als es der Freikirchenverband tat. Freikirchen.ch hatte gehofft, das Singen von ehrenamtlichen Worshipbands in Kirchen bis zu allgemeinen Lockerungen aufrechterhalten zu können. Nun ist er mit anderen christlichen Verbänden im Gespräch, eine Strategie „Grüne Zone Kirche“ auf Ostern zu lancieren. „Auf jeden Fall arbeiten wir darauf hin, dass mit dem nächsten Lockerungsschritt des Bundesrates am 22. März das stellvertretende Singen und auch der Gemeindegesang wieder möglich wird“, schreibt Peter Schneeberger weiter. Anfang April stehen mit Karfreitag und Ostern hohe Feiertage aller christlichen Konfessionen an.

Strategie „Grüne Zone Kirche“

Mit dem Begriff „Grüne Zone“ meint Freikirchen.ch ein Umfeld mit wenigen Corona-Ansteckungen. Laut dem Verband sprechen die bisherigen Fakten für die Annahme, dass religiöse Veranstaltungen mit gutem Schutzkonzept keine Ansteckungstreiber seien. Zur Entwurf der Strategie gehört denn auch nach den ersten Öffnungsschritten die Umsetzung der Schutzkonzepte. Und: Der Bundesrat soll auf 1. April Kulturbetriebe und Kirchen mit Schutzkonzept bis zur Hälfte der in Normalzeiten bewilligten Personenkapazität öffnen. Damit würde die aktuell gültige starre Obergrenze von 50 Personen bei grossen Räumlichkeiten durchbrochen. In Anbetracht der zunehmenden Impfquote hofft Freikirchen.ch auf eine Rückkehr zu den ursprünglichen Personenkapazitäten bis im Sommer.

Wer ist nach BAG qualifiziert als professionelle Sänger?

„Alle mit einem relevanten Einkommen, das sie durch Gesang erwirtschaften und auf der Steuererklärung ersichtlich ist“, erklärt Peter Schneeberger die Definition professioneller Sänger. Es gehe nicht, sie mit einem Handgeld pro Sonntag zu entschädigen. Bedingung sei eine Anstellung, auch für Personen mit professioneller Gesangsausbildung. Diese Anstellung könne in der Gemeinde oder in anderen Arbeitsfeldern wie zum Beispiel als Singlehrer sein. „Es ist auch möglich, dass Pastoren singen, da Gottesdienstgestaltung zu ihren Hauptschwerpunkten gehören“, so der Präsident.

Lockerung im Jugendbereich

Bereits für den 1. März beschlossen hat der Bundesrat, dass die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) angehoben wird. Dazu zählt auch das Singen, jedoch ohne Publikum und unter Einhaltung der üblichen Schutzmassnahmen. „Ältere Fachpersonen dürfen bei allen Aktivitäten anwesend sein“, erklärt Peter Schneeberger dazu. Ob ehrenamtlich oder angestellt spiele da keine Rolle. Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs sind laut dem Bundesratsentscheid auch wieder zugänglich.

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