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Frei-/Kirchen

Was bedeutet Covid-Solidarität?

07.12.2021

Symbolbild: pixabay
Symbolbild: pixabay

(IDEA/dg) - Der Bundesratsbeschluss vom 3. Dezember bringt für Kirchen leichte Veränderungen in den Vorschriften zur Eindämmung von Covid-19, wobei die Kantone jeweils schärfere Massnahmen beschliessen können.

Per 6. Dezember hat der Bundesrat die Kapazitätsbeschränkung aufgehoben. Neu dürfen für religiöse Veranstaltungen grundsätzlich alle Plätze bis zu 50 Personen in einem Raum besetzt werden, nicht mehr nur zwei Drittel der Raumkapazität. Bei diesen Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen wird auch kein Zertifikat verlangt. Diese Ausnahme gilt ebenfalls für Bestattungsfeiern, Veranstaltungen im Rahmen der üblichen Tätigkeit und der Dienstleistungen von Behörden, Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung sowie Treffen etablierter Selbsthilfegruppen in den Bereichen der Suchtbekämpfung und der psychischen Gesundheit.

Neu ist auch bei Veranstaltungen mit Zertifikat das Maskentragen obligatorisch. Weil bei Chorproben das Maskentragen nicht möglich ist, müssen die Kontaktangaben erhoben werden.

Für andere nicht religiöse Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen gilt für Personen ab 16 Jahren eine Zertifikatspflicht, grundsätzlich mit 3G, wobei Veranstalter es auf 2G (Impf- oder Genesungszertifikat) einschränken können. Bei Veranstaltungen im Freien werden keine Zertifikate verlangt, wenn höchstens 300 Personen anwesend sind und Besucherinnen und Besucher nicht tanzen. Bei Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis (privaten Veranstaltungen) im Freien und mit höchstens 50 Personen kann auf eine Zertifikatskontrolle und die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes verzichtet werden.

Worauf Kirchen Wert legen

Der Dachverband Freikirchen.ch sieht nach den Bundesratsentscheiden im eigenverantwortlichen Handeln weiterhin den grössten Effekt in der Pandemiebekämpfung. Er legt aber erneut auch Wert auf den Schutz durch Covid-Impfungen.

Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS schreibt in einer Einordnung ethischer und kirchlicher Perspektiven unter anderem: „Freiheiten in der Pandemie sind gleich, wenn davon nicht nur die robustesten und resilientesten Gesellschaftsmitglieder profitieren, sondern die am stärksten gefährdeten in gleicher Weise.“ Die Kirche orientiere sich nicht an den Überzeugungen von Menschen, ihrem sozialen oder Impfstatus, sondern an der Person selbst als das von Gott gewollte und geliebte Geschöpf. Und weiter: „Kirche ist nach biblischem Verständnis keine Gesundheits-, sondern eine Heilsagentur.“ Das Virus sei bedrohlich, aber das, was es bedrohe, sei nicht alles, was zähle. „Christliche Hoffnung in der Krise ist sich der Verletzlichkeit des Lebens bewusst und weiss zugleich um die zugesagte Wirklichkeit eines heilvollen Lebens in Gottes Ewigkeit.“

Was, wenn Triage nötig wird?

In Medien heiss diskutiert wird aktuell die Frage, ob für eine Triage bei Platzknappheit in Intensivstationen der Impfstatus ein Kriterium darstellen soll oder darf. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW lehnt dies ab. Die kurzfristige Überlebensprognose ist für sie nach wie vor das erste und wichtigste Entscheidungskriterium. Laut 20min.ch lehnt unter anderem auch die Theologin und Medizin-Ethikerin Ruth Baumann-Hölzle eine Triage nach Impfstatus als eine Verletzung von Menschenrechten ab. 

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