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Verbesserungspotenzial: Ungültigkeit der Ehe

09.07.2021

Symbolbild: pixabay
Symbolbild: pixabay

Bern (IDEA) - Der Bundesrat sieht bei der Regelung der Ungültigkeit der Ehe von minderjährig verheirateten Personen Verbesserungspotenzial. Heute kann eine Ehe nicht mehr für ungültig erklärt werden, wenn die minderjährig verheiratete Person das 18. Altersjahr vollendet hat. Der Bundesrat erachtet diese Zeitspanne als zu kurz. Um die Betroffenen besser zu schützen, schlägt er in einer Vernehmlassung vor, dass die Ehe bis zum 25. Geburtstag für ungültig erklärt werden kann. Bei einer Zwangsheirat soll die Ungültigkeit weiterhin zeitlich unbefristet geltend gemacht werden können. Eine Ehe mit einer minderjährigen Person, die immer noch minderjährig ist, soll ausnahmsweise aufrechterhalten werden können, wenn dies dem Interesse der betroffenen Person entspricht. In der Schweiz sind Eheschliessungen von Minderjährigen nicht erlaubt. Bis zum 29. Oktober können Stellungnahmen eingereicht werden.
admin.ch

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