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Gesellschaft

Urteil: Ulrich Kutschera hat Homosexuelle nicht beleidigt

03.03.2021

In zweiter Instanz entschied das Gericht zugunsten Kutscheras. Symbolfoto: pixabay.com
In zweiter Instanz entschied das Gericht zugunsten Kutscheras. Symbolfoto: pixabay.com

 

Kassel (IDEA) – Das Landgericht Kassel hat den Evolutionsbiologen Prof. Ulrich Kutschera (Kassel) vom Vorwurf freigesprochen, sich in einem Interview 2017 beleidigend und volksverhetzend über Schwule und Lesben geäußert zu haben.Das Gericht kam am 2. März zu dem Schluss, dass seine Aussagen von der im Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit gedeckt sind. Meinungen dürften auch scharf und verletzend sein. Für viele Menschen schwer erträgliche Aussagen seien nicht gleich strafbar.Damit hob das Landgericht das vorherige Urteil des Amtsgerichts Kassel vom August 2020 auf. Es hatte den heute 66-jährigen Wissenschaftler wegen beleidigender Äußerungen über Homosexuelle zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden.

„Sterile, a-sexuelle Erotik-Duos“

Die Anklage hatte Kutschera vorgeworfen, sich 2017 in einem Interview zur „Ehe für alle“ mit dem Online-Portal „kath.net“ homophob geäußert zu haben. Darin hatte er unter anderem gesagt, homosexuelle Paare seien „sterile, a-sexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktions-Potenzial“.Auf die Frage, wie er ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partner beurteilen würde, sagte Kutschera: „Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen.“ Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verleum

Kutschera überrascht vom Freispruch

Gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA (Wetzlar) sagte Kutschera zum Urteil: „Nach so viel negativer Berichterstattung und einer klaren Vorverurteilung war ich über den Freispruch erstaunt.“Der Richter am Landgericht Kassel habe seine Äußerungen im Rahmen der grundgesetzlich verankerten Meinungsfreiheit verortet: „Leider haben die Mainstream-Medien wieder einseitig berichtet.“ An allen drei Verhandlungstagen vor dem Landgericht habe er dargelegt, dass seine Aussagen im kath.net-Interview zur „Ehe für alle“ sachlich korrekt gewesen seien: „Darüber schweigen die Leitmedien, was i

Kampf für Meinungsfreiheit dauert an

Als einen Grund für die massive Abneigung gegen seine öffentlichen Äußerungen nannte Kutschera sein 2020 erschienenes Buch „Klimawandel im Notstandsland. Biologische Realitäten widerlegen Politische Utopien“. Darin habe er „die Missstände in Deutschland dargestellt – auf solide Fakten gestützt –, angefangen von der unkontrollierten Massenzuwanderung über den Verfall im Bildungssystem bis zur Klimawandel-Hysterie“.Seine Kritiker, vor allem aus dem AStA (Allgemeiner Studierender-Ausschuss) der Universität Kassel, verurteilten ihn deshalb als Rassisten, „was absurd ist“. Er gehe aber davon aus, „dass unser Kampf für den Erhalt der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit noch lange nicht abgeschlossen ist“.Wie die Internetplattform queer.de (Köln) berichtet, protestierten vor dem Gerichtssaal mehrere Dutzend Studenten in einer Mahnwache, die unter anderem vom Autonomen Queer-Referat der Kasseler Universität organisiert worden war.

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