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Urheberrechte beim Streaming ungeklärt

08.06.2022

Symbolbild: Unsplash/Mark Pan4ratte
Symbolbild: Unsplash/Mark Pan4ratte

(IDEA) - Bis zum 20. Juni läuft eine Umfrage des Dachverbands Freikirchen.ch bei seinen Mitgliedsverbänden rund um Lieder in Gottesdiensten. Es geht um das Streaming, also die Übertragung im Internet. Für diese Übertragung besteht in bisherigen Verträgen der Urheberrechte von Liedern keine rechtliche Grundlage. Die SUISA, die Schweizer Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik, hatte in der Corona-Zeit das Streamen toleriert. Jetzt soll der Tarifvertrag der Freikirchen mit der SUISA um eine Streaming-Lizenz erweitert werden, damit Lieder im Streaming weiterhin abgespielt werden dürfen. Insgesamt kompliziert ist die rechtliche Situation, da für das Projizieren der Liedtexte nicht die SUISA, sondern meist Verwertungsgesellschaften wie zum Beispiel Christian Copyright Licensing International CCLI zuständig sind. Für die Verwendung von Liedern des Schweizer Verlags Adonia wiederum muss sich die Gemeinde direkt an Adonia wenden.
freikirchen.ch

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