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Urheberrecht

21.06.2021

Bild: pixabay
Bild: pixabay

(IDEA) - Einige freikirchliche Gemeinden oder Verbände haben kürzlich Post bekommen von Pro Litteris, der Schweizerischen Genossenschaft für Urheberrechte an Literatur und Kunst. Sie fordert im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes – bewilligt durch die Eidgenossenschaft – Fotokopier- und Netzwerkabgaben ein. Jährlich verteilt Pro Litteris die Gelder an rund 10 000 Urheberinnen und Urheber.

Abrechnung je nach Organisation der Verbände

Der Verband Freikirchen.ch klärte ab, ob eine Verbandsabrechnung wie zu Musikrechten mit der SUISA möglich wäre. Freikirchenpräsident Peter Schneeberger fasste die erhaltene Auskunft in einem Info-Mail zusammen: Verbände, die zentral organisiert sind, wie Chrischona und die Evangelisch-methodistische Kirche, müssen zentral für alle angeschlossenen Gemeinden zahlen. Wenn die Gemeinden selbständige Vereine sind, zahlt jede Gemeinde für sich. Die eingeforderten Informationen und die Berechnung hängen von der Anzahl angestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. Laut Peter Schneeberger gilt die Aufforderung vorläufig nur für die Gemeinden, die ein entsprechendes Schreiben bekommen haben.
prolitteris.ch
freikirchen.ch

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