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Streit um Latzel: Gemeinde kündigt weitere Schritte an

11.03.2021

Die Bremer St.-Martini-Kirche. Foto: Matthias Süßen
Die Bremer St.-Martini-Kirche. Foto: Matthias Süßen

Bremen (IDEA) – Die Bremer St.-Martini-Gemeinde des theologisch konservativen Pastors Olaf Latzel erwägt, ihre Mitgliedschaft in der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) ruhen zu lassen. Das geht aus einem Beschluss des Konvents der Gemeinde hervor, der auf ihrer Internetseite veröffentlicht wurde. Zur Begründung heißt es darin, die Landeskirche habe durch die vorläufige Dienstenthebung von Latzel die Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit der Gemeinde verletzt.

Hintergrund: Der Kirchenausschuss der BEK (Kirchenleitung) hatte Latzel suspendiert, weil das Amtsgericht Bremen ihn wegen Volksverhetzung verurteilt hatte. Grund sind Aussagen in einem „Eheseminar“ seiner Gemeinde, das auf YouTube veröffentlicht wurde. Bei der Veranstaltung hatte Latzel unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day“.

Später hatte Latzel sich dafür entschuldigt und die Aufzeichnung im Internet gelöscht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Latzel dagegen in Berufung gegangen ist. Der Pastor und die Gemeinde haben auch Rechtsmittel gegen seine vorläufige Dienstenthebung eingelegt.

Gemeinde will Latzel notfalls selbst anstellen

In dem Beschluss des Konvents heißt es, Latzel habe durch seine Aussagen zur praktizierten Homosexualität bei dem Eheseminar „in keiner Weise gegen die aus seiner Ordination bestehenden Pflichten verstoßen“, sondern „im Gehorsam gegenüber dem dreieinigen Gott die klare biblische Lehre, wie sie in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis seiner Kirche bezeugt ist, gelehrt“. Deshalb bestätige der Konvent ausdrücklich seine Berufung als Pastor der Gemeinde.

Wenn die Kirchenleitung Latzels Dienstenthebung nicht rückgängig machen sollte, werde die Gemeinde ihn notfalls selbst anstellen. Darüber hinaus ermögliche die Bremische Kirchenverfassung Gemeinden, zur Sicherung ihrer Glaubens- und Lehrfreiheit gegenüber der Landeskirche ein „Ruhenlassen der Rechte und Pflichten“ zu erklären. In diesem Fall nehme die Gemeinde nicht mehr an den gemeinschaftlichen Einrichtungen und Ordnungen der Landeskirche teil und entsende keine Vertreter mehr zum Kirchentag (Kirchenparlament).

Der Gemeindevorstand werde beauftragt, diesen Schritt vorzubereiten. Der Beschluss sei mit rund 94 Prozent der Stimmen gefasst worden, heißt es auf der Internetseite der Gemeinde. Der Konvent ist das verfassungsgebende Organ der St.-Martini-Gemeinde. Er hat rund 130 stimmberechtigte Mitglieder.

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