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Frei-/Kirchen

Singen mit Maske im Gottesdienst wieder erlaubt

15.04.2021

Symbolbild: Unsplash/Gabriella Clare Marino
Symbolbild: Unsplash/Gabriella Clare Marino

Bern (IDEA) - Der Bundesrat kündigte am 14. April sanfte Lockerungen der Corona-Vorschriften ab dem 19. April an. Kirchen und Gottesdienste erwähnte er dabei nicht. Doch gilt für Gottesdienste weiterhin die Obergrenze von 50 Personen. Im Gegensatz zu anderen Anlässen gilt dies unabhängig von der Grösse des Raumes. Dies wird aus einem Mail der Abteilung Kommunikation und Massnahmen des Bundesamts für Gesundheit BAG deutlich.

Im gleichen Mail wird auch klar, dass das Singverbot aufgehoben wird: „Weil das Gesangsverbot gestrichen wurde, darf die versammelte Glaubensgemeinschaft neu während der Messe wieder die Kirchenlieder singen (mit Maske). Ein Kirchenchor darf aber nicht auftreten, auch nicht ein professioneller Chor.“

Peter Schneeberger, Präsident des Freikirchenverbands, schreibt dazu: „Daher würde ich interpretieren, dass wir als Gemeinde wieder fröhlich (mit Maske) singen dürfen unter Anleitung einer Anbetungsband. Einzelne Sängerinnen und Sänger dürfen den Gesang anleiten.“ Je nach Bühnengrösse Anzahl Personen sei das so durchzuführen, dass mindesten drei Meter Abstand zwischen den Sängerinnen und Sängern auf der Bühne eingehalten werden können.

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