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Politik

Schweiz kurz vor Trennung zwischen physischem und rechtlichem Geschlecht

16.12.2020

Bild: pixabay.com (Gerd Altmann)
Bild: pixabay.com (Gerd Altmann)

Bern (idea/dg) - Personen ab 16 Jahren sollen ohne elterliche Unterschrift bei der Zivilstandsbeamtin oder beim Zivilstandsbeamten einen Geschlechtswechsel eintragen lassen können. Darauf einigten sich National- und Ständerat heute 16. Dezember. Die Antragsstellerinnen und Antragssteller müssen erklären, dass sie innerlich fest davon überzeugt sind, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören. Es braucht weder physische Schritte noch eine ärztliche Bescheinigung. Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten müssen dann beurteilen, ob eine Erklärung missbräuchlich sein könnte. Es gibt keine rechtliche Beschränkung, wie oft jemand das rechtliche Geschlecht wechseln darf.Der Nationalrat hatte ursprünglich für diesen Schritt auch bei Kindern auf die elterliche Unterschrift verzichten wollen. Bundesrat und Ständerat hatten für alle Minderjährigen die elterliche Unterschrift verlangt. Den Kompromiss hatten Ständeräte eingebracht. Die Altersgrenze entspricht der Schutzaltersgrenze. Im Rat war unter anderem argumentiert worden, dass ein Wechsel nicht erst während der Berufslehre erleichtert werden sollte.

Am Freitag in die Schlussabstimmung

Wenn die Vorlage am Freitag die Schlussabstimmung übersteht, wird damit das rechtliche Geschlecht in der Schweiz von jeglicher physischer Realität gelöst. Keine Organisation hat ein Referendum angekündigt. Organisationen, die dem Gesetz kritisch gegenüber stehen, räumen dem Referendum gegen die "Ehe für alle" Priorität ein. Beide Referenden wären ab Januar gleichzeitig zu führen.

Gesellschaftliches und rechtliches Funktionieren weitgehend infrage gestellt

Was diese Loslösung für die oft gestellte Forderung nach Frauenquoten in Politik und Unternehmen bedeutet, wird sich erst noch zeigen müssen. Würden Quoten nach dem persönlichen Befinden und rechtlichen Eintrag oder nach der physischen Realität bestimmt? Weiter wird sich zeigen müssen, wie Schulen, Vereine, Armee und öffentliche Institutionen für Duschen, Toiletten und Garderoben mit der Aussicht umgehen, dass physische Männer rechtlich als Frauen Eingang verlangen können und umgekehrt. Ebenso herausgefordert werden Personen sein, die sich gestört fühlen, wenn ein physischer Mann mit behördlicher Erlaubnis Zutritt zu Frauengarderoben und -duschen erhält.Gemäss dem neuen Gesetz hat ein solcher rechtlicher Geschlechtswechsel keine Auswirkungen auf die familienrechtlichen Verhältnisse. Eine Ehe bleibt also bestehen, ebenso eine eingetragene Partnerschaft. Da jedoch zum Beispiel in Sachen Militärpflicht, Pensionsalter, Vater- und Mutterschaftsurlaub Mann und Frau unterschiedlich behandelt werden, werden sich grosse rechtliche Herausforderungen stellen. Abstammungsverhältnisse von Kindern werden noch komplexer.

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