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Politik

Reichen zwei Geschlechter?

16.01.2023

(IDEA/dg) - Im Dezember hat der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments erfüllt und einen Bericht über die Folgen einer allfälligen Einführung eines dritten Geschlechts oder die vollständige Abschaffung des Geschlechts im Schweizer Rechtssystem veröffentlicht.

Rechtliche Folgen

Der Bundesrat hält eine Aufgabe der Geschlechterbinarität – männlich und weiblich – im Personenstandsregister grundsätzlich für möglich. Er legt aber die weitreichenden Folgen auf allen Rechtsstufen inklusive einer nötigen Verfassungsänderung und Folgen in verschiedensten Themenbereichen dar. Es betreffe nationale, kantonale, kommunale wie auch private Ebenen. Dem Bundesrat sei es wichtig, Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Eine Aufhebung der Geschlechterbinarität bräuchte auf allen Ebenen eine längere Vorlaufzeit.

Die Gesellschaft bestimmt

Der Bundesrat erachtet die Binarität der Geschlechter nicht nur als ein rechtliches Konzept, sondern vor allem auch ein gesellschaftliches. „Das Recht soll hier nachvollziehen, was in der Gesellschaft akzeptiert ist und dem allgemeinen Rechtsempfinden entspricht.“ Aktuell sieht er die Binarität noch in der Gesellschaft verankert, die gesellschaftlichen Voraussetzungen für deren Aufhebung seien also heute nicht gegeben.

Was nicht erwähnt wird

Nicht thematisiert wird im Bericht, dass viele der vom Bundesrat aufgelisteten Schwierigkeiten einer solchen Aufhebung bereits damit geschaffen wurden, dass seit dem
1. Januar 2022 eine Person per einfacher Erklärung vor dem Zivilstandsamt ihren Geschlechts­eintrag wechseln kann. Diese Loslösung der rechtlichen Identität von der physischen Realität wurde bereits vollzogen, deren Folgen aber nicht kritisch betrachtet. Und die Ausweitung über die zwei Identitäten männlich und weiblich hinaus war damals von Bundesrat und Parlament bewusst auf zukünftige Diskussionen verschoben worden. 

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