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Politik

Referendum zur Organspende lanciert

14.10.2021

Symbolbild: pixabay
Symbolbild: pixabay

Schönenberg/TG (IDEA) - Ein überparteiliches Komitee hat am 14. Oktober das Referendum gegen die vom Parlament beschlossene Gesetzesänderung zur Organspende lanciert. Dem Komitee „NEIN zur Organspende ohne explizite Zustimmung“ gehören unter anderem die EVP-Nationalrätin Marianne Streiff und die Theologin und Medizin-Ethikerin Ruth Baumann-Hölzle an. Das Komitee wendet sich gegen den Paradigmenwechsel bei der Organspende. Bisher galt grundsätzlich als potentieller Organspender, wer sich dafür ausgesprochen hatte, neu wer sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat. „Bei der vorgesehenen Widerspruchsregelung – das heisst, wer nicht aktiv widerspricht, wird automatisch zum Organspender oder zur Organspenderin – müssten alle Personen in der Schweiz vollumfänglich über die Modalitäten der Organentnahme informiert werden“, schreibt das Komitee. „Sind sie mit der Organentnahme nicht einverstanden, können sie sich in ein Register eintragen oder ihren Widerspruch in einer Patientenverfügung schriftlich festhalten.“ Es sei aber nicht realistisch, dass sämtliche Menschen eine informierte Zustimmung (sog. informed consent), wie es bei medizinischen Eingriffen obligatorisch sei, treffen könnten. Das Referendumskomitee befürchtet, dass insbesondere die sozial Schwächsten durch diese Regelung benachteiligt würden.

Angehörige unter Druck

„Bei der neuen Regelung bleibt den Angehörigen ein Anhörungsrecht, welches allerdings nur dann zur Geltung kommt, wenn sie glaubwürdig darlegen, dass die sterbende Person keine Organe spenden wollte“, beschreibt das Komitee die neue Gesetzeslage weiter. Dieser Umstand übe indirekt noch mehr Druck als bisher auf die Angehörigen aus. Es bestehe die Gefahr, dass Angehörige zustimmten aus Angst, sonst in der Allgemeinheit als unsolidarisch zu gelten. „Die Widerspruchsregelung würde unweigerlich dazu führen, dass Menschen zu Organlieferanten werden, ohne dies tatsächlich gewollt zu haben.“

Recht auf Unversehrtheit und Selbstbestimmung

Das Komitee beruft sich in seiner Argumentation auf Art. 10 Abs. 2 der Bundesverfassung. Dieser garantiere jedem Menschen das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung. Dieser Schutz gelte ganz besonders auch in höchst verletzlichen Situationen wie der Sterbeprozess einer sei. „Bei der Widerspruchsregelung hingegen muss das Recht auf Unversehrtheit des Körpers speziell eingefordert werden. Verzichtet man darauf, werden die Organe automatisch entnommen“, erklärt das Komitee. Es ist der Ansicht, dass mit der Widerspruchsregelung der zentrale Grundsatz der Selbstbestimmung, nach welchem nur bei informierter Zustimmung in den Körper eines Menschen eingegriffen werden dürfe, , gebrochen werde. Der Staat habe jedoch die Bürgerinnen und Bürger zu schützen und ihre Rechte zu garantieren.

Die Sammelfrist für die nötigen 50'000 Unterschriften läuft bis zum 20. Januar 2022.
organspende-nur-mit-zustimmung.ch

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