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Frei-/Kirchen

Ostschweizer fordern flexible Gottesdienstgrössen

15.03.2021

Die starre 50-er Regel soll von flexiblen, den Kirchenräumen angepassten Besucherzahlen abgelöst werden. Foto: Pixabay/Tama66
Die starre 50-er Regel soll von flexiblen, den Kirchenräumen angepassten Besucherzahlen abgelöst werden. Foto: Pixabay/Tama66

(IDEA/kath.ch) - Die Kantone St. Gallen und Appenzell Innerrhoden begrüssen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Öffnungen aus dem Lockdown. Doch der Bund müsse weiter gehen: In grossen Kirchen sollen mehr Leute am Gottesdienst teilnehmen dürfen.

Weg von der starren 50-er Regel

Die St. Galler Regierung und die Innerrhoder Standeskommission halten «spürbare Lockerungen» ab dem 22. März für wichtig. Für Gottesdienste wünschen die beiden Kantone einen Wechsel von der starren 50-Personen-Regel zu einer platzabhängigen Belegung mit genügenden Abständen, wie aus Mitteilungen der beiden Kantone hervorgeht. «Damit sollen in grösseren Kirchen an Ostern Gottesdienste mit mehr Besuchenden möglich werden», heisst es in einer Mitteilung des Kantons Appenzell Innerrhoden.

Austausch der Ostschweizer Kantone

Wie aus der Mitteilung des Kanton St. Gallen hervorgeht, haben sich die Regierungen der Kantone St. Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden am Sonntag zur Anhörung des Bundes ausgetauscht.

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