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Lebensrechtler dürfen wieder vor Pro Familia in Frankfurt beten

17.12.2021

Örtliche und zeitliche Einschränkungen der Stadt Frankfurt sind rechtswidrig, entschied die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main am 16. Dezember. Foto: pixabay.com

Örtliche und zeitliche Einschränkungen der Stadt Frankfurt sind rechtswidrig. Die Lebensrechtsbewegung hält zweimal im Jahr jeweils 40-tägige Mahnwachen ab, um mit Gebeten und Liedern auf das Unrecht der Abtreibung aufmerksam zu machen.

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