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Politik

Kein Grundsatzentscheid zu Abstimmungskämpfen von Kirchen

08.04.2021

Bundesgericht in Lausanne. Bild: Medienfoto bger.ch
Bundesgericht in Lausanne. Bild: Medienfoto bger.ch

Lausanne (IDEA) – Das Bundesgericht geht nicht auf Beschwerden ein, die sich gegen das kirchliche Engagement zugunsten der Konzernverantwortungsinitive KVI und gegen das Ständemehr wandten. Dies teilt das Lausanner Gericht am 8. April mit. Die Initiative scheiterte am 29. Oktober 2020 am Ständemehr – während 50,73 Prozent der abstimmenden Personen ein Ja eingelegt hatten. Mehrere Hundert Kirchgemeinden hatten sich für die Annahme der KVI engagiert. Die Beschwerden waren hauptsächlich von den Jungfreisinnigen eingereicht worden, die einen Leitentscheid herbeiführen wollten.

„Nicht mehr von Interesse“ und „nicht zuständig“

Mit fünf vor dem Abstimmungstermin eingereichten Beschwerden wurde im Wesentlichen geltend gemacht, Landeskirchen und Kirchgemeinden hätten Interventionen im Abstimmungskampf per sofort zu unterlassen, schreibt das Bundesgericht in seiner Mitteilung. Eventuell sei der Abstimmungsentscheid aufzuheben und festzustellen, die Interventionen hätten die Abstimmungsfreiheit verletzt. Zwei weitere Beschwerden wurden laut dem Gericht nach der Abstimmung erhoben. Mit ihnen sei unter anderem gerügt worden, dass die Ablehnung der KVI aufgrund des Ständemehrs gegen die Grundprinzipien der Demokratie und gegen den Grundsatz der formellen Gleichbehandlung aller Stimmen verstosse.

Das aktuelle Interesse sei nicht mehr gegeben, begründet das Bundesgericht seinen Entscheid, nicht auf die Beschwerden einzutreten. Die Grundsatzfragen zum kirchlichen Engagement würde es behandeln, wenn einmal der Inhalt solcher Beschwerden einen Einfluss auf das Abstimmungsresultat hätte. Und die Rügen zum Ständemehr würden eine verfassungsmässig verankerte Bestimmung betreffen, die für das Bundesgericht verbindlich seien.

Jungfreisinnige wollen Ziel durch die kantonale Politik erreichen

Für den Präsidenten der Jungfreisinnigen, Matthias Müller, ist klar: „Der Entscheid des Bundesgerichtes ist denn mitnichten ein Freibrief für die Landeskirchen für künftige Interventionen in politische Abstimmungskämpfe, im Gegenteil. Der Entscheid ist als Warnschuss zu verstehen. “ Das Bundesgericht mache klar, dass es – sollte es auf Grund einer Intervention der Kirchen zu einem Volksentscheid kommen, der künftigen Beschwerdeführern nicht passen würde, die Frage grundsätzlich klären wolle. Und das hält Müller für gut. Die Kirchen seien Institutionen des öffentlichen Rechts, halten die Jungfreisinnigen in einer Mitteilung fest. Aufgrund dessen seien sie zu politischer Neutralität verpflichtet. „Sollten die Landeskirchen die Lehren aus dem Abstimmungskampf über die Konzernverantwortungsinitiative nicht ziehen wollen und sich weiter den Linken Parteien als Steigbügelhalter anbieten, dann werden wir erneut rechtliche Schritte erwägen“, schreibt die Jungpartei. „Hiervon unabhängig werden wir auf kantonaler Ebene aktiv werden, um den politischen Spielraum der Kirchen rechtlich eng zu halten“, kündigt sie an. Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz und die katholische Bischofskonferenz haben sich noch nicht zum Entscheid es Bundesgerichts geäussert.

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