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Kapitalerhöhungen nicht mehr besteuern?

05.02.2022

Thomas Burgherr; Eric Nussbaumer. Fotos: parlament.ch

Bundesrat und Parlament möchten die sogenannte „Emissionsabgabe“ abschaffen. Diese Steuer ist eine von drei Stempelabgaben. Sie wird in der Schweiz bei Firmengründungen oder Eigenkapitalerhöhungen von Firmen fällig, wobei es einen Freibetrag von einer Million Franken gibt. Gemeinnützige Unternehmen sind bereits ganz befreit. Für die Abschaffung der Abgabe muss das Bundesgesetz über die Stempel­abgaben angepasst werden. Über diese Gesetzesänderung und Abschaffung der Abgabe stimmt die Schweiz am 13. Februar ab.

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