- ANZEIGE -
E-Paper Abo Anmelden
Ressorts
icon-logo

Gesellschaft

Hard Seltzer: Alkoholgehalt nicht einheitlich

24.07.2021

Neue Produkte stellen den Jugendschutz vor neue Herausfprderungen. Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg
Neue Produkte stellen den Jugendschutz vor neue Herausfprderungen. Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg

(IDEA) - Das neue Trendgetränk Hard Seltzer stellt das Verkaufspersonal in der Schweiz vor ein Problem beim Jugendschutz. Darauf macht das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg aufmerksam. Unterschiedliche Herstellungsweisen des alkoholischen Getränks fielen unter verschiedene Jugendschutzkategorien. Das Blaue Kreuz fordert zur Einhaltung der geltenden Gesetze, zur Verbesserung des Jugendschutzes und vor allem zur Unterstützung des Verkaufspersonals, Hard Seltzer generell nur an Volljährige abzugeben und die Art des enthaltenen Alkohols eindeutig zu deklarieren. Die „neuen Alcopops“ sind vegan, glutenfrei, ohne Zucker, kalorienarm und stammen ursprünglich aus den USA. Mit vier bis fünf Volumenprozenten enthalten Hard Seltzer etwa gleich viel Alkohol wie ein Bier. „Seltzer“ steht für Mineralwasser und „Hard“ bezeichnet den darin enthaltenen Alkohol. Im Herkunftsland USA gilt für Alkohol generell „ab 21“.
besofr.blaueskreuz.ch

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

IDEA liefert Ihnen aktuelle Informationen und Meinungen aus der christlichen Welt. Mit einer Spende unterstützen Sie unsere Redakteure und unabhängigen Journalismus. Vielen Dank. 

Jetzt spenden.