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Politik

Gilt einzig die Meinung der Sterbewilligen?

02.06.2022

Markus Schaaf ist als Geschäftsführer des Zentrums Rämismühle direkt vom Thema Sterbehilfe betroffen. Foto: zvg
Markus Schaaf ist als Geschäftsführer des Zentrums Rämismühle direkt vom Thema Sterbehilfe betroffen. Foto: zvg

(IDEA/dg) - Sowohl auf nationaler Ebene wie auch im Kanton Zürich war Sterbehilfe Ende Mai ein Thema in Berufsverbänden und Politik. Die Ärztekammer, die Delegiertenversammlung der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH, hat am 19. Mai ihre Standesordnung angepasst, sodass Ärzte jetzt vor einer Suizidhilfe mit dem Patienten mindestens zwei ausführliche Gespräche im Abstand von mindestens zwei Wochen zu führen haben. Auch müssen schwerwiegende Krankheitssymptome und/oder Funktionseinschränkungen des Patienten diagnostiziert werden. Sterbehilfeorganisationen wie zum Beispiel Exit hatten sich gegen diese neuen Regelungen gewehrt.

Wie weiter in Zürcher Pflegeheimen?

Gefreut haben sich diese Organisationen hingegen, dass der Zürcher Kantonsrat am 23. Mai in erster Lesung und mit 92 gegen 76 Stimmen einer Änderung des Gesundheitsgesetzes zugestimmt hat. Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich sollen in Zukunft in ihren Räumen assistierte Suizide zulassen müssen. Gegen die Vorlage stimmten SVP-, EVP-, EDU, SVP- und teilweise auch FDP- sowie Die-Mitte-Vertreter. Die Befürworter argumentierten in der Debatte mit dem Selbstbestimmungsrecht der Bewohnerinnen und Bewohner aller Heime. Gegner plädierten dafür, dass Heime mit einem offengelegten Leitbild vor Heimeintritt Klarheit schaffen über die Möglichkeit eines assistierten Suizids in ihren Räumen und dass Bewohner bewusst auch Heime wählen könnten, in denen keine assistierten Suizide durchgeführt werden.

Leiter des Zentrums Rämismühle im Rampenlicht

Ins mediale Rampenlicht geriet der EVP-Kantonsrat Markus Schaaf, der als Geschäftsführer des christlich orientierten Zentrums Rämismühle im Tösstal direkt vom Thema betroffen ist. „Wir haben momentan im Kanton zu viele Heimplätze. Es ist also nicht so, dass jemand einem Heim zugewiesen wird, in das er nicht kommen will“, kommentiert er gegenüber IDEA die Freiheit von Pflege­bedürftigen. Die geografische Heimdichte im Kanton sei ausserdem so hoch, dass ausser für spezialisierte Angebote kaum längere Wege in Kauf zu nehmen seien.

„In meinen 25 Jahren als Geschäftsführer des Zentrums standen wir noch nie vor der konkreten Frage, ob wir einer Sterbehilfeorganisation den Zutritt gewähren sollen“, sagt Schaaf zur bisherigen Situation im Zentrum. Bei Eintrittsgesprächen werde die Möglichkeit nicht kategorisch ausgeschlossen. „Wir versuchen, entsprechende Fragen und die Motive zu verstehen und darauf einzugehen. Wenn man die Möglichkeiten der fachlichen Begleitung in Leidenszeiten aufzeigt, verliert das Leiden seinen bedrohlichen Aspekt, sobald man weiss, dass man diesen Weg nicht alleine gehen muss.“ Schaaf stellt bei einer grossen Mehrheit der Bewohner Dankbarkeit fest, dass da keine assistierten Suizide stattfinden.

Die Zürcher Gesetzesänderung steht jetzt noch vor der Hürde der zweiten Lesung gegen Ende Juni. Gegebenenfalls könnten 45 Kantonsräte oder 3000 Stimmbürger mit einem Referendum eine Volksabstimmung herbei­führen.
fmh.ch ¦ kantonsrat.zh.ch ¦ zentrum-raemismuehle.ch

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