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Gesellschaft

Gerichtshof weist Klage gegen christlichen Bäcker ab

07.01.2022

Der Bäcker lehnte den Schriftzug „Support Gay Marriage“ auf der Torte ab. Foto: pixabay.com
Der Bäcker lehnte den Schriftzug „Support Gay Marriage“ auf der Torte ab. Foto: pixabay.com

Straßburg (IDEA) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, Straßburg) hat eine Klage gegen einen christlichen Bäcker aus Nordirland abgewiesen. Das berichtet das Internetmagazin „Legal Tribune Online“.

Hintergrund: Der Schwulenaktivist Gareth Lee hatte 2014 bei dem Bäcker eine Torte für eine Protestveranstaltung gegen Homosexuellenfeindlichkeit bestellt. Sie sollte unter anderem den Schriftzug „Support Gay Marriage“ (Unterstützt gleichgeschlechtliche Ehe) tragen. Die Bäckerei verweigerte die Herstellung der Torte mit dem Hinweis auf den christlichen Glauben ihres Inhabers. Dagegen klagte Lee vor Gerichten in Großbritannien.

Sein Vorwurf: Durch die Ablehnung des Auftrages werde er wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert. Er verlor in letzter Instanz vor dem Obersten Gericht. Dessen Richter erklärten, der Auftrag sei nicht abgelehnt worden, weil Lee schwul sei, sondern weil der Inhaber der Bäckerei nicht eine Botschaft fördern wollte, die er ablehne.

Lees Klage vor dem EGMR scheiterte jetzt aus formalen Gründen. Der Gerichtshof sei nicht zuständig, weil der Aktivist seine Klagen vor den Gerichten in Großbritannien nicht auf die Europäische Menschenrechtskonvention gestützt habe.

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