Frei-/Kirchen
Gemeindegesang und Profisänger in Gottesdiensten erlaubt
16.04.2021
Bern (IDEA) - In den offiziellen Mitteilungen des Bundesrats und des Bundesamts für Gesundheit BAG vom Mittwoch, 14. April, sucht man die Wörter „Gottesdienst“ und „Kirche“ vergeblich. Doch nun scheint gemäss einem Bericht des Tagesanzeigers klar: Die Gemeinde darf ab dem 19. April wieder singen, eine Laien-Band darf den Gesang aber nur instrumental begleiten. Professionelle Sänger dürfen mit dem vorgeschriebenen Abstand hingegen auf der Bühne singen. Freikirchenpräsident Peter Schneeberger hatte am Mittwoch in einem Info-Mail noch nicht zwischen Profi- und Laiensängern unterschieden.
Verwirrende Signale
BAG-Mitarbeiter gaben laut dem Tagi seit dem gestrigen Bundesratsentscheid unterschiedliche Auskünfte zum Gesang in Gottesdiensten. Schliesslich habe das BAG am Donnerstagmorgen schriftlich festgehalten, dass die Gemeinde singen dürfe, dabei jedoch eine Maske tragen müsse. Laut dem Tagesanzeiger gilt zudem: „Ein Chor – egal, ob aus Laien oder Profis bestehend – darf weiterhin nicht auftreten, weder in einer Kirche noch in einem Konzertsaal.“ Offensichtlich macht das BAG einen Unterschied zwischen einem Chor und einer Band mit wenigen Sängern. Die Unterscheidung zwischen Laien- und Profisängern geschieht nicht aus naturwissenschaftlichen Gründen, sondern weil bei Verboten gegenüber Profisängern deren Einkommen betroffen ist.
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