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Menschenrechte

Frauentag: Lebensrechtler prangern Femizid im Mutterleib an

05.03.2021

Die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Alexandra Maria Linder. Foto: privat
Die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Alexandra Maria Linder. Foto: privat

Berlin/Augsburg (IDEA) – Bis zu 200 Millionen Mädchen wurden seit den 70er Jahren im Mutterleib getötet, weil sie wegen ihres Geschlechts unerwünscht waren. Darauf hat die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Alexandra Maria Linder (Viersen), anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März aufmerksam gemacht. Sie bezeichnet diese Praxis als „brutalen, weltweit verbreiteten vorgeburtlichen Femizid“ (Tötung von Frauen wegen ihres Geschlechts).

Die Folge sei, dass es in vielen Staaten einen „bedenklichen, gesellschaftsbelastenden Überschuss an Männern“ gebe. Als Beispiele nennt Linder unter anderen die Länder China, Südkorea, Vietnam, Nepal, Bangladesch, Albanien, Montenegro und Tunesien. Um die Opfer des vorgeburtlichen Femizids, zu denen auch die zur Abtreibung gezwungenen Mütter dieser Mädchen gehörten, „kümmern sich Feministinnen und entsprechende Organisationen jedoch nicht“.

Ihnen sei „die blinde Ideologie einer vermeintlichen Selbstbestimmung auf Kosten anderer Menschenleben wichtiger“. Der Bundesverband Lebensrecht mit Sitz in Berlin besteht seit 20 Jahren. Die Dachorganisation umfasst heute zwölf Mitgliedsorganisationen. Sie veranstaltet jährlich im September in Berlin den „Marsch für das Leben“, an dem jeweils bis zu 8.500 Menschen teilnehmen.

Feministinnen: „Frauen*kampftag“ für Legalisierung der Abtreibung

Zu den Gruppen, die gegen den Marsch protestieren, gehört das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ (Berlin). Dieses Netzwerk von über 40 feministischen und teils linksradikalen politischen Gruppen meldete sich ebenfalls zu Wort.

Es bezeichnet den Frauentag am 8. März als „Frauen*kampftag“. Das Bündnis startet an diesem Tag eine Kampagne zur Abschaffung des Abtreibungsparagrafen 218 und zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Eine Sprecherin des Bündnisses, Ines Schreibe, erklärte: „Der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch ist ein Menschenrecht und muss Teil der medizinischen Grund- und Notversorgung werden.“

ALfA: Rechtsstaat kann Frauen nicht vom Tötungsverbot ausnehmen

Scharf gegen solche Forderungen wendet sich die Organisation „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA/Augsburg). Die Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski (Fulda) erklärte: „Ein Recht auf Tötung wehrloser und unschuldiger Kinder gibt es weder vor noch nach der Geburt.“ Ein Rechtsstaat könne „unmöglich Frauen vom allgemeinen Tötungsverbot ausnehmen“.

Wer ein (Frauen-)Recht auf Abtreibung fordere, möge Vieles sein: „Ein Frauenfreund ist er nicht.“ Wer die Tötung von Kindern als „Entfernung von Schwangerschaftsgewebe“ verharmlose, beleidige jede selbstständig denkende Frau. Kaminski: „Wer meint, Frauen auf diese Weise für dumm verkaufen zu können, handelt ebenso diskriminierend wie all diejenigen, die mit so merkwürdigen Wortschöpfungen wie ‚Person mit Uterus‘ Frauen auf ihre reproduktiven Organe reduzieren.“ ALfA hat nach eigenen Angaben mehr als 11.000 Mitglieder.

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