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„Fall Latzel“: Oberlandesgericht hebt Freispruch auf

28.02.2023

Olaf Latzel am 23. Februar 2023 mit seinen Verteidigern Sascha Böttner (rechts) und Mathias Schult. Foto: IDEA/David Wengenroth
Olaf Latzel am 23. Februar 2023 mit seinen Verteidigern Sascha Böttner (rechts) und Mathias Schult. Foto: IDEA/David Wengenroth

Bremen (IDEA) – Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat den Freispruch des Pastors der Bremer St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, aufgehoben. Das ist das Ergebnis einer Revisionsverhandlung am 23. Februar.

Das Landgericht Bremen hatte den Pastor am 20. Mai 2022 vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Der Fall muss jetzt vor einer anderen Kammer des Landgerichts neu verhandelt werden. Mit dem Freispruch war das erstinstanzliche Urteil gegen Latzel gekippt worden. Darin hatte ihn das Amtsgericht Bremen am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro (90 Tagessätze) verurteilt.

Grund für die Verurteilung durch das Amtsgericht waren Aussagen des Pastors in einem Eheseminar seiner Gemeinde im Oktober 2019. Es wurde im März 2020 als Audiodatei auf YouTube veröffentlicht. Darin hatte er unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Diese Homolobby, dieses Teuflische kommt immer stärker, immer massiver, drängt sich immer mehr hinein.“ Außerdem hatte er gesagt: „Überall laufen diese Verbrecher herum vom Christopher Street Day.“ Latzel hatte sich für die Aussagen entschuldigt und die Aufzeichnung im Internet gelöscht.

Ein ausführlicher Bericht von der Revisionsverhandlung folgt in Kürze.

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