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Politik

Ehe – bald „alles für alle“?

28.09.2021

Was wird im Bundeshaus im kommenden Jahr zu Beziehungsformen und Fortpflanzungstechniken entschieden? Bilder: pixabay, unsplash
Was wird im Bundeshaus im kommenden Jahr zu Beziehungsformen und Fortpflanzungstechniken entschieden? Bilder: pixabay, unsplash

Bern (IDEA/dg) - Was kommt, nachdem die „Ehe für alle“ inklusive Samenspende für lesbische Paare am 26. September mit 64,1 Prozent der Stimmen angenommen wurde? Bundesrätin Karin Keller-Sutter plant, das Gesetz auf den 1. Juli 2022 umzusetzen. Dann müssen Kirchen sowie Pfarrerinnen und Pfarrer entscheiden, ob sie Trauungen homosexueller Paare durchführen wollen. Ab dann sind auch Zivilstandsbeamte, die eine gleichgeschlechtliche Ehe nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, mit der neuen Thematik direkt konfrontiert.

Vorstösse bereits eingereicht

Bis die Gesetzesänderung in Kraft tritt, dürften Politik und Kirchen bereits über die rechtliche Anerkennung weiterer Beziehungsformen und Methoden künstlicher Fortpflanzung diskutieren.

Die SP fordert nach dem Abstimmungsresultat „weitere Massnahmen für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“. Im Bezug auf private Samenspenden und Samenspenden im Ausland bestünden noch Lücken, welche die Realität von lesbischen Paaren mit Kindern ausklammerten.
Die Bewegung Operation Libero spricht davon, dass Lebensgemeinschaften im Stil des französischen Pacs geregelt werden sollen und dass Fortpflanzungsmedizin unabhängig von einer Ehe oder einer Paarbeziehung offenstehen soll. Ein Vorstoss von FDP-Ständerat Andrea Caroni zum Pacs ist im Parlament hängig. Caroni schrieb nach dem Ja zur „Ehe für alle“ auf Twitter: „Nach der #Ehefueralle fehlt nur noch eines zum Glück: Der Pact Civil de Solidarité (#PACS).“ Sein Parteikollege Christian Wasserfallen unterstützt die Idee.

Im Nationalrat wiederum ist eine parlamentarische Initiative der grünliberalen Katja Christ hängig, mit der die Eizellspende legalisiert werden soll. Es gebe keine stichhaltigen Gründe, Samen- und Eizellspende zu unterscheiden. Das Wort Leihmutterschaft wird tunlichst vermieden. Leihmutterschaft ist in der Bundesverfassung noch expliziter verboten, als es die Samenspende für lesbische Paare eigentlich auch wäre. Mit einem weiteren Vorstoss fordert Katja Christ, das Fortpflanzungsmedizingesetz dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie dem gesellschaftlichen Wertewandel anzupassen.

Gegner bleiben wachsam

Angesichts zu befürchtender weiterer Forderungen kündigte Anian Liebrand an, der Trägerverein des Abstimmungskomitees „Nein zur Ehe für alle“ bleibe bestehen. Liebrand: „Konkret halten wir Forderungen für realistisch, die Ehe durch eine sogenannte ‚Verantwortungs- oder Lebensgemeinschaft‘ zu ersetzen, mit der auch mehrere Erwachsene Ansprüche auf Kinder anmelden können, die nicht ihre leiblichen Kinder sind.“ Auch die EVP sieht den Druck kommen, dass zum Beispiel „Elterngruppenprojekte“ via Fortpflanzungs­medizin zu einem Kind verholfen werden solle.

Mitten in all diesen Stimmen will der Verband Freikirchen.ch „eine selbstbewusste Stimme“ auf dem „Markt der Weltanschauungen“ bleiben. Vizepräsident Christian Haslebacher sieht gute Gründe, auch in Zukunft für christliche Werte und die christliche Botschaft einzustehen. Der Verband tue dies nicht, weil er sie immer für mehrheitsfähig, sondern für aufbauend erachte. Die Schweizerische Evangelische Allianz ihrerseits will sich für die Religions- und Gewissensfreiheit der Kirchen und Pfarrer in Sachen Ausführung von Trauungen einsetzen.

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