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Frei-/Kirchen

Bund und Länder: Ostern möglichst keine Präsenzgottesdienste

23.03.2021

 Bundeskanzlerin Angela Merkel. Foto: Bundesregierung/ Kugler
Bundeskanzlerin Angela Merkel. Foto: Bundesregierung/ Kugler

Berlin (IDEA) – An den Kar- und Ostertagen sollten die Kirchen möglichst auf Präsenzgottesdienste verzichten. Das geht aus einem Beschluss der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Ministerpräsidenten der Bundesländer hervor.

Wörtlich heißt es darin: „Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.“ Die Regierungschefs und Merkel hatten sich in der Nacht auf den 23. März in einer Videokonferenz auf „eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte“ für die Zeit von Gründonnerstag (1. April) bis Ostermontag (5. April) geeignet. Gründonnerstag und Karsamstag sollen einmalig als Ruhetage festgelegt werden.

Begründet wurde dies mit der aktuellen Entwicklung. Es gebe insbesondere aufgrund der hohen Verbreitung der Covid-19-Variante B.1.1.7 wieder „ein starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik“. Der Pressesprecher der (katholischen) Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, schrieb auf Twitter: „Das Ergebnis hat uns ohne jede Vorwarnung durch die Nachrichten heute Morgen überrascht.“ Man werde das im Laufe des Tages beraten. 

Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing (Limburg), betonte auf Twitter, dass Ostern das wichtigste Fest für Katholiken sei: „Gottesdienste sind kein Beiwerk. Zu Weihnachten haben wir gezeigt, wie wir mit Vorsicht Messe feiern können. Darauf wollen wir Ostern nicht verzichten.“

Vieweger: Warum die Kirche dem Appell nicht folgen darf

Der Sprecher des Arbeitskreises Bekennender Christen (ABC) in Bayern, Hans-Joachim Vieweger (München), schrieb auf seiner Facebook-Seite, dass die Kirche um Gottes und der Menschen willen dem Appell nicht folgen dürfe. Karfreitag und Ostern stünden im Zentrum des christlichen Glaubens. Mit seinem Tod am Kreuz habe Jesus den Weg zu Gott freigemacht und in der Auferstehung zeige sich, dass der Tod überwunden ist: „Das gilt es öffentlich zu bezeugen und zu feiern.“

Digitale Angebote könnten Präsenzgottesdienste nicht ersetzen. Diese seien keine Vortragsveranstaltung, sondern leben vom gemeinsamen Hören auf das Wort Gottes und von der Antwort der Gemeinde: „Daher greift übrigens bereits das aktuelle Gesangsverbot gravierend in die gottesdienstliche Feier ein.“

Christen sollten zudem die Politik daran erinnern, dass sie auch Gott gegenüber verantwortlich ist, schreibt Vieweger: „Eine Politik, die glaubt, bei der Bekämpfung einer Pandemie auf das Gebet verzichten zu können, geht in die Irre.“

Die Kirchen leisteten durch die Fürbitte einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwesen. Er würde sich über Politiker freuen, die gerade an den kommenden Feiertagen Gottesdienste mitfeiern und sich dadurch Kraft für ihre wichtigen Aufgaben schenken ließen: „Auch das geschieht am besten vor Ort und nicht vor dem Bildschirm.“

CDU-Bundestagsabgeordneter: Schnelltests vor dem Gottesdienst durchführen

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß (Schwarzenberg/Erzgebirge) sagte auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA (Wetzlar), dass er sich Gottesdienste vorstellen könne, bei denen vorab Schnell- oder Selbsttests durchgeführt werden. Das würde zusätzlich zu den Abstandsregeln das Ansteckungsrisiko weiter verringern. Jede Gemeinde und jede Kirche müsse nun für sich abwägen, ob sie auch Präsenzgottesdienste anbiete.

Fast alle Kirchengemeinden hielten sich an die Hygiene- und Abstandsregelungen, betonte Krauß: „Deswegen ist im Gottesdienst das Ansteckungsrisiko sehr gering.“ Er finde es gut, dass die Konferenz den Verzicht auf Gottesdienste als Bitte formuliert habe und dies nicht per Rechtsverordnung eingefordert habe.

Direktor des Bibelseminars Bonn: Feiertage nicht stillschweigend übergehen

Der Direktor des Bibelseminars Bonn, Heinrich Derksen (Bornheim), äußerte sich auf IDEA-Anfrage zurückhaltend. Er empfehle, auf die Bitte von Bund und Ländern „nach Möglichkeit einzugehen“.

Die Verhältnismäßigkeit müsse aber abgewogen werden. Die Entscheidung sollten darum die einzelnen Gemeinden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt treffen. Der Sühnetod Jesu am Kreuz von Golgatha und seine siegreiche Auferstehung seien höchste christliche Feiertage, die man nicht stillschweigend übergehen könne: „Wir haben leider die Kirchen in Deutschland leergepredigt und wundern uns jetzt, dass die meisten Menschen kein Problem mit der Kirchenschließung an Ostern haben.“ Aber Jesus habe den Menschen „nicht nur etwas Gesundheit gebracht, sondern uns von Hölle, Tod und Teufel befreit. Das müssen wir verkündigen und feiern.“

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