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Politik

Der Nationalrat will Eizellspende für Ehepaare in der Schweiz legalisieren

22.03.2022

Nach der Samenspende nun die Eizellspende? Foto: Pixabay
Nach der Samenspende nun die Eizellspende? Foto: Pixabay

Bern (IDEA/dg) - Der Nationalrat will Eizellspenden legalisieren für Ehepaare, bei welchen ein Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt. Mit 107 zu 57 Stimmen folgte er am 17. März einer Motion seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur. „Das momentane Verbot führt zu einer inakzeptablen Ungleich­behandlung“, argumentiert die Mehrheit der Kommission. „Mit der Legalisierung der Eizellenspende werden Ehepaare, bei denen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt, den Ehepaaren gleichgestellt, bei welchen der Unfruchtbarkeitsgrund beim Mann liegt.“ Samenspende ist in der Schweiz für Ehepaare erlaubt. Laut der Kommission zwingt das Verbot der Eizellspende unfruchtbare Frauen mit Wohnsitz in der Schweiz dazu, ins Ausland zu gehen, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen. „Im Gegensatz zu der Behandlung im Ausland wird die Samenspende in der Schweiz von der Krankenkasse vergütet“, ist in der Motionsbegründung zu lesen. Auch kenne ausser der Schweiz in Europa nur noch Deutschland ein Verbot der Eizellspende.

Eine Kommissionsminderheit, zu der EDU-Nationalrat Andreas Gafner gehört, beantragte eine Ablehnung der Motion. Der Bundesrat ebenfalls. Er ist zwar nicht grundsätzlich gegen die Legalisierung der Eizellspende, möchte dieses Thema aber zusammen mit weiteren Fragen und nicht isoliert angehen.

Auch nicht verheiratete Paare?

Im Rat noch nicht behandelt ist eine parlamentarische Initiative der grünliberalen Nationalrätin Katja Christ vom März 2021. Diese ist offener formuliert. Nirgends ist von einer Beschränkung auf Ehepaare die Rede, die Initiantin argumentiert aber auch mit der Ungleichheit zur Samenspende. Und sie fügt eine Zahl an: „Mit der Legalisierung in der Schweiz könnte jährlich mehreren Hundert unfruchtbaren Paaren in der Schweiz geholfen werden, welche heute für diese Behandlung ins europäische Ausland reisen müssen.“

Sind die beiden Spenden zu vergleichen?

Bei der Eizellspende wie bei der Samenspende ist das Resultat, dass das in vitro gezeugte Kind nicht von beiden genetischen Eltern aufgezogen wird. Verena Herzog (SVP, Mitglied der parlamentarischen Gruppe Christ + Politik) thematisierte im Rat diese Erziehungssituation. Sie wies auf die oft damit verbundenen Identitätskrisen des betroffenen Kindes hin.

Soweit zu dem, was gleich ist. Herzogs Parteikollege Alois Huber sprach ausführlich die Unterschiede an: „Die Eizellenspende ist ein sehr massiver Eingriff in die physische und psychische Verfassung und den Körper der Spenderin wie auch der Empfängerin und ist mit einer Samenspende überhaupt nicht zu vergleichen.“ Huber führte zahlreiche schwerwiegende Nebenwirkungen bei den Spenderinnen auf, ähnlich wie es – ausserhalb des Nationalrats – Regula Lehmann von der Stiftung Zukunft CH wenige Tage zuvor in einem kritischen Kommentar zum Thema auch tat. Für Huber und die Ratskollegen Marianne Streiff (EVP) und Andreas Gafner schien denn auch sehr wahrscheinlich, dass Frauen diese Risiken oft nur aus einer persönlichen Notlage heraus in Kauf nehmen würden. Streiff und Gafner stellten – gestützt auf konkrete Anzeichen – infrage, ob sich in der Schweiz genügend Spenderinnen finden würden.

Von der parlamentarischen Gruppe Christ + Politik stimmten nur deren Präsident Laurent Wehrli (FDP) und Vizepräsident Eric Nussbaumer (SP) für die Vorlage. Christian Lohr (Die Mitte) war abwesend, die anderen (aus EDU, EVP, Die Mitte und SVP) stimmten dagegen. Die Vorlage geht nun in den Ständerat. 

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