Politik
Bundestag schafft Paragraf 219a ab
24.06.2022
Berlin (IDEA) – Der deutsche Bundestag hat am 24. Juni die Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches beschlossen. Der Paragraf hatte bisher Werbung für Abtreibungen.
Statt der geltenden Regelung im Strafgesetzbuch soll künftig das Heilmittelwerbegesetz irreführende Werbung über Schwangerschaftsabbrüche verbieten. Für die Neuregelung stimmten die Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und Linken. Dagegen stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und AfD.
Der Abstimmung war eine teilweise hitzige Debatte vorausgegangen.
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