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Kühe mit Hörnern fördern?

07.11.2018

Christoph Ammann, Hans Egli Foto: zvg
Christoph Ammann, Hans Egli Foto: zvg

Pro

In der Schweiz ist nicht nur das Wohlergehen, sondern auch die Würde des Tiers rechtlich geschützt - und das ist auch gut so. Denn Tiere sind empfindungsfähige Wesen, die nicht gequält werden dürfen. Sie sind aber auch soziale, kommunikative und kognitiv begabte Wesen, denen man Unrecht tun kann, indem man sie zum Beispiel nicht in ihrer Eigenart achtet oder sie ungebührlich verzweckt. Das Enthornen von Kühen und Ziegen ist genau ein solcher Verstoss gegen die Würde von Tieren, weil es ein gravierender Eingriff in die körperliche Integrität eines Tiers ist. Trotz der Betäubung leiden Tiere postoperativ und möglicherweise sogar chronisch unter Schmerzen. Darüber hinaus werden die Tiere geschädigt, weil das Horn ein für die Körperpflege, das Sozialverhalten und die Kommunikation wichtiges Organ ist. Um einen solchen Eingriff in die Integrität eines Tieres rechtfertigen zu können, müssten gewichtige Gründe angeführt werden. Das ist aber nicht der Fall. Es sind letztlich nur wirtschaftliche Interessen, die hinter der angeblichen Notwendigkeit des Enthornens stehen. Es geht nicht ums Tierwohl, sondern um die Rentabilität. Enthornte Tiere lassen sich leichter und billiger halten. Die Enthornten sind also in Wahrheit "die Gehörnten".
Unter dem Vorwand, sie vor Verletzungen schützen zu wollen, lässt man den Tieren nur so viel an Achtung zukommen, wie es unser Eigennutz zulässt. Ein Ja zur Hornkuh-Initiative ist deshalb wichtig, um die Achtung der Würde unserer tierischen Mitgeschöpfe endlich einen Schritt voranzubringen.Christoph Ammann, Präsident Aktion Kirche und Tiere, Dr. theol., reformierter Pfarrer, ehem. Mitglied Tierversuchskommission des Kantons Zürich.

Kontra

Gesunde Kühe mit schönen Hörnern sind ein erfreulicher Anblick, doch für mich ist das Tierwohl wichtiger. Tiere sollen möglichst artgerecht gehalten werden. Dazu gehört ein gut konzipierter und gut betreuter Laufstall. Im Laufstall ist der Sozialkontakt mit den Artgenossen und das individuelle Bedürfnis nach fressen, schlafen, umherlaufen, lecken anderer Kühe usw. viel grösser als im Anbindestall. Für einen unfallfreien Betrieb im Laufstall muss den Kälbern die Hornkuppe entfernt werden. Bei diesem minimalen Eingriff rennen die Kälber bereits nach zwei Stunden wieder fröhlich umher.
Die Kastration von Hunden, Katzen und auch von Hengsten ist sicher der grössere Eingriff in die Integrität eines Tieres als das Veröden von ca. 2 cm² Haut unter Anästhesie am Kopf von jungen Kälbern. Im Gegensatz zur Kastration nimmt man den Kälbern NICHTS WEG, sondern man hindert die spezielle Haut in diesem Bereich daran, Hörner spriessen zu lassen.
Die Unfallgefahr wird durch diese Massnahme sowohl von Tier zu Tier als auch von Tier zu Mensch wesentlich gesenkt. In Laufställen mit behornten Kühen gab es in unserer Region durch Hornverletzungen schon mehrere tote Tiere und viele Verletzungen bis und mit aufgeschlitzten Eutern. Mir ist ein Bauer bekannt, der durch einen Horn­stoss sein Auge verloren hat.
Vor allem die rangniedrigen Tiere in den Herden werden von Hornkühen geplagt. Das will ich nicht. Hörner verursachen unnötiges Leiden. Deshalb empfehle ihnen im Sinne des Tierwohls ein Nein zur "Hornkuh-Initiative". Hans Egli, Präsident EDU Kanton Zürich, Kantonsrat, Landwirt.

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