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Politik

Keine staatlich verordnete Besinnungszeit

09.04.2020

Symbolbild: pixabay
Symbolbild: pixabay

Bern (idea/dg) - Der Bundesrat ruft am Tag vor dem Karfreitag, dem 9. April, keine Zeit der Besinnung aus. Dies teilt das Bundesamt für Justiz der Eidgenössisch-Demokratischen Union EDU mit. Die Partei hatte am 6. April eine Petition eingereicht. Mit dieser forderte sie vom Bundesrat, für den Tag vor dem Karfreitag angesichts der Corona-Krise „eine staatlich verkündete Zeit der Besinnung und des Gebets festzulegen“. Nach Angaben der EDU hatten 21'853 Personen die online-Petition unterschrieben.

Religionsneutraler Staat lässt Form der Besinnung offen

Das Bundesamt erklärt seine Ablehnung der Forderung: „Unseres Erachtens läge es, selbst wenn wir zeitlich mehr Spielraum hätten als in der Petition angedacht, eher nicht am religionsneutralen Staat, zu einer bestimmten Form der Besinnung aufzurufen.“ Es verweist auf vielfältige Angebote der Kirchen, anderer Religionsgemeinschaften und anderer Träger der Zivilgesellschaft zur Besinnung in der Corona-Zeit. „Der jeden Abend um 21 Uhr von der Bevölkerung gespendete Applaus für das Pflegepersonal zeigt eindrücklich, wie private Initiativen auch ohne staatliche Intervention erfolgreich sein können“, nennt sie ein Beispiel. Das Bundesamt räumt ein: „In dieser Zeit brauchen wir Momente der inneren Ruhe und der Besinnung, um neue Kraft zu schöpfen. Wir tun dies in ganz unterschiedlicher Weise: beim Gebet, bei der Meditation, auf Spaziergängen, beim Musik hören oder bei der Arbeit im Garten.“ Die kommenden Ostertage böten gerade auch aus christlicher Sicht viele Möglichkeiten zum Innehalten, Nachdenken und Gebet. Die Corona-Epidemie werde da ein zentrales Thema sein.Die EDU schliesst sich nun der Initiative „Gemeinsam beten“ an und ruft zusammen mit der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA, dem Verband VFG – Freikirchen Schweiz, der Organisation „Gebet für die Schweiz“ und anderen dazu auf, am Gründonnerstag, 9. April 2020 um 20 Uhr gemeinsam zu beten.

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