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Gottesdienste nicht pauschal verbieten

30.04.2020

Gottesdienste dürfen nicht pauschal verboten werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am 29. April. Nach einem Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats müssen „auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen von dem Verbot“ zugelassen werden.

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