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Weiter Diskussion um evangelisch-katholische Mahlgemeinschaft

07.10.2020

Rom/Bonn/Hannover (idea) – Die Frage, ob sich Katholiken und Protestanten gegenseitig zum Abendmahl einladen dürfen, sorgt weiter für Diskussionen. In der katholischen Kirche gibt es dazu kontroverse Positionen, wie aus aktuellen Veröffentlichungen hervorgeht. Zum Hintergrund: Im September 2019 hatte der „Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen“ (ÖAK) das Votum „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ veröffentlicht. An der Spitze des Gremiums stehen gemeinsam der Vorsitzende der (katholischen) Deutschen Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing, und der evangelische Bischof em. Martin Hein (Kassel). In dem Papier des ÖAK wird die Ansicht vertreten, dass eine wechselseitige Teilnahme an Eucharistie und Abendmahl mit guten theologischen Gründen als individuelle Gewissensentscheidung verantwortbar sei. Im Mai 2020 erstellte der „Kontaktgesprächskreis“ – ein Zusammenschluss von Mitgliedern des Rates der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) – eine gemeinsame „Würdigung“ des ÖAK-Votums. Diese sollte ursprünglich bei der Herbstversammlung der Bischofskonferenz Ende September in Fulda beraten werden. Die Römische Glaubenskongregation erteilte gegenseitigen Abendmahlseinladungen jedoch eine Absage. In einem Schreiben, das der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt, heißt es, die Unterschiede im Eucharistie- und Amtsverständnis seien „noch so gewichtig“, dass sie eine Teilnahme katholischer und evangelischer Christen an der Feier der jeweils anderen Konfession derzeit ausschlössen. Auch für eine „individuelle Gewissensentscheidung“ gebe es keine Grundlage. „Aus Respekt“ vor dem Einspruch aus dem Vatikan verzichteten die katholische Bischöfe, in Fulda über den Text der „Würdigung“ abzustimmen.

Offene Fragen klären

Das Papier wurde am 6. Oktober veröffentlicht. Darin würdigt der Kontaktgesprächskreis – zu ihm gehören unter anderen der DBK-Vorsitzende Bätzing und der EKD-Ratsvorsitzende, Landesbischof Heinrich-Bedford Strohm (München) – das ÖAK-Votum als einen weiterführenden Beitrag auf dem Weg zur Eucharistie- und Kirchengemeinschaft. Zugleich werfe der Text Fragen auf, die noch geklärt werden müssten. Sie bezögen sich unter anderem auf die ökumenischen Verständigungen zum Opferbegriff, auf die Leitung und Gestaltung der Feier, den Umgang mit den Elementen, auf das Zueinander von Taufe und Eucharistie sowie von Kirchen- und Eucharistiegemeinschaft. Für die katholische Kirche seien die offenen Fragen so gewichtig, „dass sie sich nicht in der Lage sieht, vor deren Klärung eine wechselseitige Teilnahme generell zu erlauben, zumal hier auch die Einheit der katholischen Kirche berührt sei. Das gelte ebenso im Blick auf den dritten Ökumenischen Kirchentag, der im Mai 2021 in Frankfurt am Main stattfinden soll. Der Rat der EKD sieht das ÖAK-Dokument „als eine theologisch konsequente Fortsetzung auf dem gemeinsamen Weg, den die evangelische und die römisch-katholische Kirche zusammen mit anderen Konfessionen mit ihrer wechselseitigen Anerkennung der Taufe 2007 beschritten haben“.

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