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Frei-/Kirchen

Streit um Homosexualität beigelegt

24.11.2020

Der Kirchenvorstand einigte sich auf ein neues Modell, das Gegnern und Befürwortern etwa von Segnungsgottesdiensten für homosexuelle Ehepaare die Möglichkeit einräumt, miteinander in einer Kirche zu bleiben. Foto: unsplash.com
Der Kirchenvorstand einigte sich auf ein neues Modell, das Gegnern und Befürwortern etwa von Segnungsgottesdiensten für homosexuelle Ehepaare die Möglichkeit einräumt, miteinander in einer Kirche zu bleiben. Foto: unsplash.com

 

Frankfurt am Main (idea) – Der Streit um die Homosexualität in der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) in Deutschland ist beigelegt. Das teilte die EmK am 24. November mit. Dafür habe der Kirchenvorstand auf einer Sitzung am 20. und 21. November gesorgt.Er einigte sich auf ein neues Modell, das Gegnern und Befürwortern etwa von Segnungsgottesdiensten für homosexuelle Ehepaare die Möglichkeit einräumt, miteinander in einer Kirche zu bleiben. Den Angaben zufolge wird innerhalb der EmK ein neuer „Gemeinschaftsbund“ gebildet, „der besonders in Fragen von Sexualität und Ehe eine ausdrücklich konservative Profilierung haben wird“.Ihm könnten sich Gemeindeglieder und Kirchengemeinden anschließen, die praktizierte Homosexualität und die Segnung solcher Partnerschaften ablehnen. Der „Gemeinschaftsbund“ sei in die Arbeit der Kirche auf verschiedenen Ebenen bis hin zur Mitarbeit im Kirchenvorstand eingebunden.

Vier Sätze in den Ordnungen werden vorläufig außer Kraft gesetzt

Beschlossen habe man darüber hinaus, die gültige Ordnung der EmK zu ändern. Die wenigen Passagen mit negativen Aussagen zum Thema Homosexualität sowie die dazugehörigen Verbote kirchlicher Handlungen würden vorläufig außer Kraft gesetzt. Nach Angaben der Kirche betrifft das vier Sätze.Drei davon finden sich in den Sozialen Grundsätzen (Artikel 161 G der „Verfassung, Lehre und Ordnung der Evangelisch-methodistischen Kirche“, VLO). Der vierte Satz sei das Verbot kirchlicher Handlungen und Feiern für gleichgeschlechtliche Paare durch ordinierte Geistliche und in Gemeinden und Gebäuden der EmK (Artikel 341.6 VLO).Dadurch hätten Gemeinden und die kirchenleitenden Gremien, die Jährlichen Konferenzen (Synoden), die Möglichkeit, sich für die Belange von Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen stärker zu öffnen und ihnen in der Kirche eine Heimat zu bieten.Wie die EmK ferner erklärte, sichern zwei weitere Beschlüsse ab, dass diese Öffnung weder automatisch erfolge noch daraus ein Zwang entstehe. Damit werde ordinierten Geistlichen Gewissensschutz garantiert und Gemeinden zugesichert, gleichgeschlechtlichen Paaren nicht automatisch kirchliche Handlungen gewä

Bischof Rückert: Pflänzlein Vertrauen muss weiter wachsen

EmK-Bischof Harald Rückert (Frankfurt am Main) bezeichnete die Beschlüsse als „eine wichtige Etappe“. Allerdings sei auch weiterhin viel Aufmerksamkeit füreinander nötig, damit „das Pflänzlein Vertrauen wachsen“ könne. Der weitere Weg könne nur gelingen, „wenn wir uns auf Gott ausrichten und bereit sind, den weiteren Weg gemeins

Ein Vorbild für die internationale Kirche?

Wie der Pressesprecher der Kirche, Klaus Ulrich Ruof (Frankfurt am Main), der Evangelischen Nachrichtenagentur idea sagte, ist noch völlig unklar, wie viele Gemeinden oder Gemeindeglieder sich dem „Gemeinschaftsbund“ anschließen werden.Er hoffe, dass das deutsche Modell auch international ein Vorbild sein könne und sich die Kirche aufgrund von Meinungsunterschieden in Fragen der Homosexualität nicht spalte. Die neue Regelung sei bis zur kommenden Zentralkonferenz gültig, die voraussichtlich im November 2021 zusa

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