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Schnelle Corona-Lockerungen

19.06.2020

Symbolbild: pixabay.com
Symbolbild: pixabay.com

Bern (PD/idea/dg) – Ab Montag, 22. Juni 2020, werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend aufgehoben. Dies hat der Bundesrat am 19. Juni beschlossen. Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen bleiben bis Ende August verboten. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Der Bundesrat hat dafür die Vorgaben vereinfacht und vereinheitlicht. Neu gelten dieselben Vorgaben für alle Konzepte; Musterschutzkonzepte gibt es keine mehr. Handhygiene und Abstandhalten bleiben die wichtigsten Schutzmassnahmen. Gleichzeitig gibt der Bundesrat den Kantonen wieder mehr Handlungsspielraum.
Der Bundesrat erlaubt ab dem 22. Juni Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 1000 Personen. Vorher liegt die Grenze noch bei 300 Personen. Das Nachverfolgen von Kontakten muss weiterhin stets möglich sein. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren. Die Kantone können diese Grenze auch herabsetzen.

Abstände, Sitzpflicht und Sperrstunde?

Der Mindestabstand zwischen zwei Personen wird ab dem 22. Juni von zwei Metern auf 1,5 Meter reduziert. „Wenn die Distanz von 1,5 Metern während mehr als 15 Minuten nicht eingehalten werden kann, besteht ein erhebliches Ansteckungsrisiko“, schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung. Der Abstand kann weiterhin unterschritten werden, wenn eine Maske getragen wird oder Trennwände vorhanden sind. Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen, zum Beispiel im Konzert oder im Kino, reicht das Leerlassen eines Sitzes. Falls an Veranstaltungen, Anlässen oder in Schulen die Distanzmassnahmen nicht möglich sind, müssen Kontaktlisten geführt werden. Damit soll bei einem positiven Fall das Nachverfolgen der Kontakte (Contact Tracing) sichergestellt werden.
In Restaurants besteht ab dem 22. Juni keine Sitzpflicht mehr. Der Bundesrat hat zudem die Sperrstunde für Restaurationsbetriebe, Discos und Nachtclubs aufgehoben.

Ist Singen erlaubt und sinnvoll?

Das Bundesamt für Gesundheit BAG schreibt gleichzeitig, dass nicht nur der Abstand für das Ansteckungsrisiko massgeblich ist. Dieses Risiko „erhöht sich auch in Situationen, in welchen besonders viele Tröpfchen ausgestossen werden, wie beim Singen oder lautem Sprechen aufgrund von Umgebungslärm“, schreibt das BAG in seinem Dokument „Empfehlungen und Schutzkonzepte“. Zu Abendmahl und Kollekten schreiben Bundesrat und BAG nichts.

Masken an Demonstrationen ab sofort obligatorisch

Der Bundesrat empfiehlt weiterhin das Tragen Masken im öffentlichen Verkehr wird das Tragen einer Maske, wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann. Alle Reisenden sollen laut der Empfehlung des Bundesrats stets eine Gesichtsmaske bei sich tragen.
An Demonstrationen gibt es keine Obergrenze für die Anzahl teilnehmender Personen, es gilt aber eine Maskentragpflicht. Diese Änderung für politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen gilt bereits ab Samstag, 20. Juni 2020.

Home-Office-Empfehlung wird aufgehoben

Der Bundesrat hebt die Home-Office-Empfehlungen ebenso auf wie die Vorgaben zum Schutz der Gruppe besonders gefährdeter Personen. Auch diese können wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Der Arbeitgeber bleibt aber verpflichtet, die Gesundheit der Arbeitnehmenden mit entsprechenden Massnahmen zu schützen. Es gilt das Arbeitsgesetz. Die vereinfachten Grundregeln gelten auch für das Gewerbe, die Industrie sowie öffentlich nicht zugängliche Dienstleistungsbetriebe. Schutzkonzepte sind hier nicht nötig.

Vernehmlassung zu Pandemiegesetz eröffnet

Der Bundesrat will mit dem Covid-19-Gesetz dem Parlament den Erlass eines dringlichen und befristeten Bundesgesetzes beantragen für die notrechtlich erlassenen Massnahmen, die für die Bewältigung der Covid-19-Epidemie weiterhin nötig sind. Mit der Vorlage soll das bisherige Massnahmenpaket des Bundesrates durch einen Beschluss des Parlaments gesetzlich abgestützt werden. An seiner Sitzung vom 19. Juni hat der Bundesrat dazu das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Es dauert bis zum 10. Juli 2020.

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